Der Hoverboardfahrer hatte dem Strafbefehl zuvor widersprochen.
Der Mann war mit dem elektrischen Gefährt im Sommer in Düsseldorf auf einem Bürgersteig unterwegs gewesen, als ihn die Polizei erwischte. Die durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Zwar habe sich der 40-Jährige des fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs schuldig gemacht, erklärte der Amtsrichter am Donnerstag. Allerdings konnte der Web-Entwickler dem Gericht einen gültigen Führerschein vorlegen. Daher sei der Düsseldorfer anders als von der Anklage angenommen nicht ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Das Verfahren gilt als eines der ersten um die Nutzung der Geräte im Straßenverkehr.(dpa)