Karneval in Düsseldorf Das Waffenverbot gilt auch für Karnevalisten – aber erst abends

Düsseldorf · Degen und Hellebarden gehören für die Prinzengarden und die Hoppediz-Wache zur Uniform. Viele haben die Waffen längst entschärft.

Die Prinzengarde Rot-Weiss marschiert bei der Vorstellung des Prinzenpaars vor drei Jahren ein – natürlich mit Degen am Gürtel. Bei Veranstaltungen in der Altstadt ist das nicht mehr ohne weiteres möglich.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Erstmals treffen in dieser Session zwei Phänomene aufeinander, die nicht so recht zusammen passen wollen: Karneval und Waffenverbot. Denn zur Ausstattung der Gardisten gehören auch Degen und Hellebarden. Die können sie aber in der Altstadt nicht mehr uneingeschränkt mitnehmen. Dort gilt seit etwa einem Jahr die Waffenverbotszone – und die greift auch für die Karnevalisten.

Betroffen sind die Mitglieder der beiden Prinzengarden Blau-Weiss und Rot-Weiss sowie die Hoppediz-Wache, die üblicherweise Degen und Hellebarden – eine Mischung aus Spieß und Axt – tragen. Die Vereine hatten jedoch ein Informationsschreiben bekommen, dass das Verbot auch für diese Waffen gelte. „Auch wenn sie damit natürlich nichts Schlimmes anrichten“, sagt Hans-Peter Suchand, Sprecher des Carnevals-Comitees. „Die Waffen sind einfach Teil der Uniform und des Brauchtums.“

Das Waffenverbot gilt
abends und nicht tagsüber

Problematisch könnte es aber erst abends und nachts werden. Das Waffenverbot gilt in den Gassen der Altstadt und am Rheinufer immer freitags, samstags und vor Feiertagen von 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr. An Karneval wird die Regel ausgeweitet: Von Altweiber bis Aschermittwoch, aber eben auch nur ab dem Abend, nicht tagsüber, heißt es von der Düsseldorfer Polizei. Während des Rosenmontagszugs dürften die Prinzengarden also theoretisch die Degen ziehen.

Das tun die Gardisten von Blau-Weiss aber ohnehin nicht, sagt Lothar Hörning, Präsident der Prinzengarde. Bei Aufzügen ließen die Mitglieder die Degen immer zuhause, dort sei viel zu viel los, um mit den Waffen aufzutreten. Aber einige Veranstaltungen in der Altstadt, zum Beispiel Bühnenauftritte im Henkelsaal und Brauhaussitzungen, werden für die Vereine nun logistisch etwas komplizierter. Denn die Blau-Weiss-Gardisten können nicht wie sonst von ihrem Feldlager am En de Canon durch die Gassen zu den Terminen marschieren. Die Degen müssen vorher eingesammelt und mit einem Auto transportiert werden. Drinnen dürften sie dann wieder ausgepackt werden. Bei allen anderen Auftritten außerhalb der Altstadt, sagt der Präsident der Prinzengarde, dürfen die Degen aber wie gewohnt am Gürtel stecken.

Eine Gefahr seien die Waffen der Karnevalisten schon lange nicht mehr, sagt Blau-Weiss-Präsident Lothar Hörning. Bereits vor Jahren habe man die Klingen der Degen abgestumpft und die Spitzen abgerundet. Dennoch fallen sie unter das Verbot. „Wir haben natürlich Verständnis dafür, es ist für uns aber etwas umständlich“, sagt Hörning.

Veranstaltungen wie dem Biwak auf dem Marktplatz, bei dem Prinzengarden aus ganz Nordrhein-Westfalen zusammenkommen, steht das Waffenverbot aber nicht im Wege – es findet ebenfalls tagsüber von 11 bis 16 Uhr statt. Auch beim Hoppeditz-Erwachen hätten die Karnevalisten mit Degen auftreten können. Die Gardisten nahmen den Auftakt aber zum Anlass, um das Waffenverbot mit Humor zu nehmen – und kamen stattdessen mit Klobürsten bewaffnet zum Rathaus. Die Narren der Hoppediz-Wache hatten ihre Hellebarden durch Schaumstoff-Modelle ersetzt.

Es sind nicht die ersten kuriosen Auswüchse des Waffenverbots: Auch die Nachtwächter wurden entwaffnet. Sie ziehen mehrmals pro Woche durch die Altstadt, um Gästen vom Brauchtum und Alltagsleben vergangener Zeiten zu berichten und hatten Hellebarden dabei. Die mussten aber unschädlich gemacht werden. Düsseldorf Tourismus hatte darum einen Schlosser mit dem Umbau der Waffen beauftragt. Die Klingen sind nun komplett eingefasst. Dadurch wurden die Waffen jedoch so schwer, dass einige Nachtwächter sie nicht mehr tragen können – sie nutzen stattdessen nun einen Laternenstab. Die Vereine hätten auch Sondergenehmigungen beantragen können, sagt Polizeisprecher Raimund Dockter. Brauchtum sei dafür ein legitimer Grund. Die Polizei werde aber ohnehin mit Augenmaß kontrollieren, sagt er. „Unser Beuteschema sind nicht die Karnevalisten.“ Die Polizei wolle die entwaffnen, die wirklich Schaden anrichten wollen.

Im Übrigen gibt es auch Verkleidungen, die für Ärger sorgen können. Es ist laut Waffengesetz nicht erlaubt, sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu tragen, also Attrappen, die einer echten Feuerwaffe täuschend ähnlich sehen.