Düsseldorf Klage: Innenminister soll Kamera abnehmen
Eine Nachbarin fühlt sich unter „erheblichem Überwachungsdruck“ und zieht vor Gericht. Am 27. November wird der Streit verhandelt.
Düsseldorf. Händler und Gastronomen jubelten, als das nordrhein-westfälische Innenministerium im April in das ehemalige Domizil der West LB an der Friedrichstraße umzog. Nicht so eine Dame, die an der Rückseite des Komplexes wohnt und vor der Küche eine Terrasse hat. Sie fühlt sich durch die Kameraüberwachung des Ministeriums belästigt und hat Klage vor dem Amtsgericht erhoben. Am 27. November wird das Zivilgericht verhandeln, ob die Kamera an der Rückseite abgenommen werden muss.
Schon als das Innenministerium im Frühjahr einzog, kamen die ersten Beschwerden der Nachbarin. Sie geht davon aus, dass die Kameras den räumlichen Bereich ihrer Wohnung aufzeichnen. Auch auf ihrer Terrasse fühle sie sich seitdem unter „erheblichem Überwachungsdruck“. Sie macht in ihrer Klage das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ geltend.
Die Frau fordert, dass die Kamera abgebaut wird. Wird dies vom Zivilgericht abgelehnt, soll alternativ wenigstens die Videoaufzeichnung untersagt werden. Wie Marcel Dué, der Sprecher des Amtsgerichtes erklärte, wurde der Streitwert zunächst auf 4000 Euro festgelegt.
Anfangs sei man im Gespräch mit der Nachbarin gewesen, erklärte Dana Zimmermann, Sprecherin des Innenministeriums: „Wir haben ihr damals angeboten, dass sie sich selbst davon überzeugen kann, dass die Kamera nicht auf ihren Wohnbereich ausgerichtet ist.“ Davon habe die Frau aber bislang keinen Gebrauch gemacht. Bis zur Klage habe man nichts mehr von der Frau gehört.
In dem Prozess geht es um Kameras zur Überwachung eines Anlieferhofes, der sich am Fürstenwall befindet. Aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Ministeriums, für das die höchste Sicherheitsstufe gilt, sei diese Schutzmaßnahme gerechtfertigt. Allein die Präsenz einer Kamera berühre die Rechte der Klägerin nicht, weil es auch keinen „ernsthaften Überwachungsverdacht“ gebe. Dana Zimmermann: „Außerdem liegen weder die Wohnung noch die Terrasse der Frau im Erfassungsbereich der Kamera.“
Am 27. November wird zunächst ein Gütetermin vor dem Amtsgericht stattfinden. Im Rahmen der Verhandlung wird dann versucht, den Rechtsstreit mit einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.