Düsseldorf Lärmgrenzen von Sportanlagen: „Ein Schritt in die richtige Richtung“

Gesetzentwurf für neue Lärmgrenzen findet unter den Düsseldorfer Sportvereinen viel Zustimmung.

Uli Ditscheid und Ullrich Geduldig (v.l.) vom TV Grafenberg haben seit Jahren Probleme mit einem Anwohner, der sich über den Lärm beschwert. Beim DHC in Lörick musste sogar ein Schallschutzwand gebaut werden. Sehr zum Ärger von Monika Lehmhaus (Bild 2), die eine Petition startete.

Foto: Young/Lepke

Düsseldorf. Seit zweieinhalb Jahren befindet sich Ulrich Geduldig mit seinem Nachbarn im Streit. Zuletzt ruhte die Auseinandersetzung, doch der Vorsitzende des TV Grafenberg hofft, dass die Position des Vereins im Streit um den Geräuschpegel auf dem Sportplatz endlich durch die Politik gestärkt wird. Seit Jahren fordern Sportvereine und Politiker, dass der Lärm vom Sportplatz rechtlich gleichgestellt wird mit dem von Kitas und Schulen. Für einen „großen Schritt in die richtige Richtung“, hält Geduldig daher den neuen Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium (die WZ berichtete).

Uli Ditscheid und Ullrich Geduldig (v.l., Bild 1) vom TV Grafenberg haben seit Jahren Probleme mit einem Anwohner, der sich über den Lärm beschwert. Beim DHC in Lörick musste sogar ein Schallschutzwand gebaut werden. Sehr zum Ärger von Monika Lehmhaus (Bild 2), die eine Petition startete.

Foto: Young/Lepke

Der Entwurf, wie ihn der Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek (CDU) präsentiert hat, sieht unter anderem vor, dass die Lärmgrenzwerte für Sportveranstaltungen um fünf db(A) angehoben werden. „Das entspricht in etwa der Überschreitung auf unserem Platz bei den letzten Messungen“, sagt Achim Wünsche von der TuS Gerresheim. Auch dort gab es in den letzten Jahren Auseinandersetzungen mit einem Nachbarn, der direkt hinter einem der Tore wohnt. Auch dort wurde vorübergehend Frieden geschlossen. „Die fünf Dezibel helfen ihm aber auch nicht“, sagt Wünsche. Das Rauschen der Bäume vor dem Haus sei lauter als der „Lärm“ , der vom Sportplatz ausgehe.

Der Verein hat dennoch Begrenzungen der Spielzeiten auf sich genommen, nachdem sich der Nachbar an das Sportamt gewendet hatte. Besonders sonntags muss die Mittagsruhe eingehalten werden. Auch die Zahl der Sonntage, an denen gespielt werden darf, ist begrenzt. Eine Lockerung der Regelung für Sonntage und die Abendstunden von 20 bis 22 Uhr ist Teil des Gesetzentwurfes.

„Vielleicht hilft es uns, um mehr Rechtssicherheit zu bekommen“, sagt Wünsche, der nicht daran glaubt, dass der Nachbar wegen einer Gesetzesnovelle einlenken würde. Auch für Ulrich Geduldig ist die neue Vorlage vor allem ein wichtiges Zeichen. „Durch die ganzen Aktionen in den letzten Jahren werden wir Sportvereine endlich ernst genommen.“ Zudem würden die Vereine endlich mehr in Schutz genommen vor neuen Nachbarn: Der Bestandsschutz von alten Sportanlagen, die vor 1991 gebaut wurden, soll geändert werden. So soll ein Wechsel des Belages von Asche zu (Kunst-) Rasen nicht mehr als bauliche Veränderung gewertet werden, bei der der Bestandsschutz verfallen würde. „Es soll dann endlich klar festgelegt werden, was als Eingriff gilt und was nicht.“

In der Vergangenheit soll es auch vorgekommen sein, dass Bauherren der Baubescheid erteilt wurde, obwohl das Grundstück zu nah am Sportplatz lag. Solche Fehler können jedoch nicht zu Lasten des Bürgers zurückgenommen werden.

Für beide Vereine könnte ein neues Gesetz bedeuten, dass sie endlich wieder Mitglieder aufnehmen dürfen. Zuletzt musste besonders in der Jugend die Zahl der Mannschaften reduziert werden. Besonders in Gerresheim, wo vor allem durch das geplante Glasmacherviertel mehrere Tausend Neubürger erwartet werden, hatte man sich zuletzt Gedanken gemacht, ob man viele neue mögliche Mitglieder ablehnen muss.