Neues Tool des Mietervereins Düsseldorfer können Mieterhöhungen online prüfen

Düsseldorf · Der Sprung ist zu hoch oder die Frist zu kurz – mehr Kosten fürs Wohnen sind nicht immer zulässig. Der Mieterverein bietet nun ein neues Tool, mit dem Bürger das einschätzen können.

Mieter können mit einem neuen Online-Tool prüfen, ob die Mietsteigerung zulässig ist, erklärt Claus Nesemann vom Mieterverein.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Mit einem neuen Online-Tool können Düsseldorfer ihre Mieterhöhungen prüfen. Der Dienst des Mietervereins Düsseldorf ermittelt dabei die angemessene Miethöhe, prüft die Kappungsgrenze und kontrolliert die Fristen und andere Formalien. Das gilt sowohl für Nettomieterhöhungen seit April 2024 als auch für Indexmieterhöhungen.

„Zu viele Mieter kennen ihre Rechte nicht“, sagt Claus Nesemann vom Mieterverein. „Sie nicken die Mieterhöhungen einfach ab oder trauen sich nicht, dagegen vorzugehen.“ Dabei sind die Steigerungen nicht selten unzulässig, etwa weil die Sprünge zu hoch oder die Fristen zu kurz sind. Allein im laufenden Jahr hat der Mieterverein fast 1800 Mieter wegen Erhöhungen juristisch beraten, knapp 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. „Der Bedarf ist da“, sagt Nesemann – nicht zuletzt wegen des neuen Mietspiegels, der im April erschienen ist.

Wer einer Mieterhöhung zustimmt, kann rückwirkend nicht mehr dagegen vorgehen. Darum sollten Mieter das Schreiben auf unterschiedliche Punkte überprüfen. Zunächst bedarf es einer Begründung der Mieterhöhung, zum Beispiel, dass die bislang gezahlte Summe unter dem Mietspiegel liegt. Fehlt eine Erläuterung, ist die Mieterhöhung unwirksam.

Zudem haben Mieter eine Überlegungsfrist; das Gesetz sieht hier den angebrochenen Monat und zwei weitere Monate vor. Wird das nicht gewährt, ist das Schreiben ebenfalls unwirksam.

Mieter sollten zudem die Kappungsgrenze prüfen. Die schreibt vor, dass die Nettokaltmiete in Düsseldorf innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent wachsen darf. Nur wenn es in dieser Zeit eine Modernisierung gab, kann ein Zuschlag erhoben werden. Zudem gilt in NRW die Mietpreisbremse. Das heißt, bei einer Neuvermietung darf der Mietzins höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.

All diese Punkte können Mieter mit dem Tool prüfen. Das soll helfen, die Erhöhung einschätzen zu können. Dabei werden die Nutzer durch einfache Fragen geleitet: Wann haben Sie das Schreiben erhalten? Ab wann soll die Erhöhung in Kraft treten? Welche Begründung gibt es für die Erhöhung? Natürlich müssen die Nutzer ihre alte und neue Miete eingeben, zudem wird die ortsübliche Vergleichsmiete erfragt. Die Eingabe dauert etwa zehn Minuten.

Das Ergebnis ist dann eine Einschätzung dazu, ob die neue Miete über dem Mietspiegel liegt, ob die Kappungsgrenze eingehalten wurde, ob die Fristen bedacht wurden. Auch die Rechtslage wird erläutert. Besteht der Verdacht, dass die Mieterhöhung unzulässig sein könnte, sollen sich die Mieter rechtlichen Rat suchen, heißt es vom Mieterverein.

Ähnlich funktioniert es bei der Prüfung von Erhöhungen bei Indexmieten, die an die Inflation gekoppelt sind. Früher seien solche Klauseln sehr selten gewesen, sagt Claus Neseman, mittlerweile stünden sie in einem Drittel aller neuen Mietverträge. „Indexmietverträge sind sehr populär geworden, leider.“ Hier haben Mieter den angebrochenen und einen weiteren Monat Überlegungsfrist. Die Prüfung im Online-Tool dauert nur wenige Minuten. Das Ergebnis schätzt ein, ob die geforderte Miete eine zulässige Höhe hat.

Das Tool des Mietervereins steht auch Nichtmitgliedern zur Verfügung und kann kostenlos genutzt werden. Es ist abrufbar unter www.mieterverein-duesseldorf.de.