Düsseldorf Nikab und Burka: Wie Schulen und Kitas damit umgehen
Unterricht mit Vollverschleierung ist an Düsseldorfer Schulen nicht machbar. Davon sind alle Rektoren überzeugt.
Düsseldorf. Die Debatte um die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit ist spätestens nach der Forderung der CSU nach einem Verbot wieder Thema in Schulen und Kitas. In einem CSU-Papier wird die Burka als „eine Uniform des Islamismus“ bezeichnet, „ein maximales Integrationshindernis“.
Wie sehr die Meinungen bei dem Thema auseinandergehen und wie viel Zündstoff es bietet, zeigt ein Beispiel an der Supermarktkasse in Rath vor einigen Tagen: Eine Frau, in einen Nikab gehüllt, steht in der Schlange. Hinter ihr tuscheln zwei Frauen. Die Frau im Nikab wird darauf aufmerksam, dreht sich um und fragt in akzentfreiem Deutsch, ob die Damen etwas auf dem Herzen hätten. „So geht das nicht, ich kann Sie ja gar nicht sehen. Was weiß ich, wer unter diesem Mantel ist“, sagt eine der Frauen hinter ihr. Eine andere Frau aus der Schlange mischt sich ein: „Schon mal was von Toleranz gehört?“
Die Rektoren der Düsseldorfer Schulen haben zur Vollverschleierung von Schülerinnen an ihrer Schule eine klare Haltung: Unterricht ist mit Vollverschleierung nicht machbar. „Im Unterricht muss ich die Mimik eines jeden Schülers erkennen können. Und das ist nicht möglich, wenn das Gesicht verdeckt ist“, sagt Ludger Traud, Leiter des Elly-Heuss-Knapp-Berufskollegs. Unterricht zu gewährleisten habe Vorrang, die religiöse Überzeugung spiele dann eine nachrangige Rolle.
Schon bei der Anmeldung werde auf diese Regelung hingewiesen, Diskussionen oder gar Konflikte hinsichtlich des Tragens einer Burka oder eines Nikab auf dem Schulgelände habe es noch nicht gegeben. Anders am Lore-Lorentz-Berufskolleg: Einer ehemaligen Schülerin, die plötzlich vollverschleiert auf dem Schulgelände erschien, erteilte Schulleiterin Angelika Pick Hausverbot. Eine Schulordnung, in der explizit eine Vollverschleierung untersagt wird, hat die Lore-Lorentz-Schule nicht. Das ist laut Angelika Pick aber auch gar nicht notwendig: „Durch das Schulgesetz ist das längst geregelt. Danach ist die Leistungsbewertung von Individuen nur möglich, wenn die Individuen auch voneinander zu unterscheiden sind“, so Pick. Auch in der Schulhausordnung sei geregelt, dass der Blickkontakt nicht gestört werden darf - beispielsweise durch Mützen oder Kappen.
Die Adolf-Klarenbach-Grundschule in Holthausen machte 2015 Schlagzeilen, als sie die Schulhausordnung änderte und die Gesichtsverschleierung verbot. Mindestens drei Frauen, die bis dato ihre Kinder gebracht oder abgeholt hatten, müssen seitdem Burka oder Nikab ablegen. Klaus Peter Vogel, Leiter der Hauptschule Bernburger Straße, hält die Änderung der Schulordnung „für keine schlechte Sache“. „Es ist meist besser, so etwas in die Schulordnung aufzunehmen, bevor es einen Vorfall gibt“, sagt er. „Es kann gut sein, dass das Thema auch bei uns auf den Tisch kommt.“
An den Kindertageseinrichtungen herrschen ähnliche Regeln: Mütter, die ihre Kinder abholen, müssen die Burka oder den Nikab ablegen. Johannes Horn, Leiter des Jugendamts: „Die Eltern müssen identifiziert werden können.“ Für Erzieherinnen sei die Vollverschleierung ohnehin ein „No-Go“. „Kinder brauchen Gestik und Mimik, sie müssen Reaktionen im Gesicht ablesen können.“ Vorfälle habe es aber noch nicht gegeben. Auch das Standesamt hat bislang wenig Erfahrungen mit dem Thema gemacht. „Im vergangenen Jahr waren drei bis fünf Frauen in Burka oder Nikab bei uns“, sagt Klaus Bachtenkirch, Leiter des Standesamts. Beim Aufgebot wird die Frau von einer Standesbeamtin in ein Nebenzimmer gebracht. Der Schleier muss dann abgelegt werden. „Die Frau muss schließlich identifizierbar sein, zum anderen wollen wir Mimik und Reaktionen bei der Befragung ablesen können“, sagt Bachtenkirch. Bei der Trauung reiche der Standesbeamtin ein kurzer Blick unter den Schleier aus.