Düsseldorf Gericht will Dieselfahrzeuge in Düsseldorf aussperren
Zu hohe Stickstoffdioxidwerte: Deutsche Umwelthilfe sieht sich bestätigt und spricht von einem „bahnbrechenden Urteil“.
Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf ist vor Gericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu tun — notfalls mit Fahrverboten für Dieselautos. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf betonte am Dienstag, es bestehe eine staatliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger — auch vor schlechter Luft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sah sich mit ihrer Klage bestätigt und sprach von einem „bahnbrechenden Urteil“, das Folgen auch für andere Städte mit dauerhaft zu viel Stickstoffdioxid in der Luft habe. Die Organisation klagt nach eigenen Angaben in 15 ähnlichen Verfahren bundesweit.
Im konkreten Fall war die DUH vor Gericht gezogen, weil in Düsseldorf seit Jahren an mehreren Messpunkten die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten werden. Die Richter gaben der Klage gegen die Bezirksregierung statt. Die Behörde muss nun bis Oktober 2017 ihren sogenannten Luftreinhalteplan nachbessern. Das ist ein Katalog mit Maßnahmen und Auflagen zur Verbesserung der Luftqualität. Das Urteil kann noch vor höheren Gerichten angefochten werden.
Die Richter machten in der Verhandlung deutlich, dass sie Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf belasteten Strecken für einen besonders effektiven Weg halten, die Belastung zu senken. Dieselmotoren stoßen erheblich mehr des schädlichen Gases aus als Benziner. Entsprechend müssten die Behörden eine solche Maßnahme als ernsthafte Option prüfen. Die Städte zu konkreten Schritten verpflichten können die Richter jedoch nicht.
Die Deutsche Umwelthilfe betonte, das Urteil ebne den Weg für die schon lange geforderten Fahrverboten für Dieselfahrzeuge. Auch eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, eine City-Maut sowie mehr Parkplätze für Pendler und Besucher von außerhalb mit Verkehrsverbindung zum Zentrum hält die DUH für sinnvolle Stellschrauben.
Die Umweltorganisation klagt nach eigenen Angaben in 15 ähnlichen Verfahren bundesweit. In NRW seien Klagen wegen schlechter Luft in Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln anhängig. Hier sind die Überschreitungen des EU-Grenzwertes (40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter) besonders gravierend. 2015 stellte das Landesumweltamt aber landesweit an knapp der Hälfte seiner Messstellen Überschreitungen der zulässigen Mittelwerte fest.
Eine der Messstellen befindet sich auf der Düsseldorfer Corneliusstraße. Dort lag der Jahresmittelwert 2014 bei 60 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter und 2015 immer noch bei 59. Das Düsseldorfer Umweltamt hatte deshalb einen externen Gutachter beauftragt, der seine Ergebnisse vor kurzem im Rathaus vortrug. Konkret rechnete er aus, wie es sich auf die Luftqualität auswirken würde, wenn alle Diesel-Lkw und -Pkw auf Benzinmotoren umgerüstet wären — bei einer angenommenen Ausnahmequote von 20 Prozent für Handwerker, Härtefälle etc.. Ergebnis: „Das wäre noch nicht genug, um den Grenzwert einzuhalten. Es würde nur ohne Ausnahmegenehmigungen reichen.“