Als der inzwischen 21-Jährige vor neun Monaten Vater wurde, kam allerdings die wahre Identität des Inders heraus. Wegen unerlaubten Aufenthalts musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht verantworten.
Der Angeklagte, der zunächst in einem Kinderheim untergebracht war und inzwischen als Küchenhilfe arbeitet, legte ein Geständnis ab. Obwohl er falsche Angaben gemacht hat, muss der 21-Jährige nicht damit rechnen, nach Indien abgeschoben zu werden, weil er in Deutschland ein Kind hat.
Wie der Richter feststellte, spricht für ihn, dass er mit der Kindesmutter zusammenlebt und der Gesellschaft nicht auf der Tasche liege. Darum ist die Sache erledigt, wenn der Inder 300 Euro an die Jugendberufshilfe zahlt. si