Richter soll Kinderwagen im Flur verbieten

Hausbesitzer verklagt junge Familie, die zur Miete wohnt — nun droht die Kündigung.

Düsseldorf. Ein harmonisches Verhältnis zwischen Mietern und Hauseigentümer sieht anders aus. Zunächst gab es Meinungsverschiedenheiten um Kunstwerke, die vom Eigentümer im Hausflur aufgestellt wurden. Nun hat Helmut B. (Name geändert) juristisch zurückgeschlagen: Er will einer jungen Familie vom Amtsgericht verbieten lassen, den Kinderwagen ihrer einjährigen Tochter neben der Treppe im Erdgeschoss abzustellen.

Als das Ehepaar vor fünf Jahren in die Wohnung an der Neanderstraße einzog, unterschrieben die beiden einen Mietvertrag, in dem es hieß, das Treppenhaus sei freizuhalten. Ausdrücklich erwähnt wurden dabei auch Kinderwagen. Daran hielt sich der Hausbesitzer aber selbst offenbar nicht. Der Kunstliebhaber stellte zwischenzeitlich mehrere Skulpturen im Flur auf.

„Die waren aus Holz. Wir hatten Angst, dass wir im Falle eines Brandes nicht mehr rechtzeitig nach draußen kommen“, erzählt der 50-jährige Unternehmer, der sich nun vor Gericht wehren muss. Der Vermieter habe schließlich seine Kunstwerke entfernen müssen.

Die Retourkutsche kam dann offenbar, als vor einem Jahr die Tochter geboren wurde. Zwei Tage, bevor das kleine Mädchen nach Hause kam, ließ Helmut B. die Handwerker kommen. Die zogen im Flur ein großes Geländer. „Dadurch wird die Abstellfläche für den Kinderwagen noch einmal 50 Zentimeter kleiner“, so der Mieter. Das sei reine Schikane gewesen.

Der Amtsrichter machte bereits beim ersten Verhandlungstermin deutlich, dass die Klage des Hausbesitzers wenig Aussicht auf Erfolg habe: „Grundsätzlich muss der Vermieter das Abstellen eines Kinderwagens erlauben.“ Es spiele keine Rolle, ob etwas Anderes im Mietvertrag stehe. Einer Familie, die im vierten Stock wohne, sei nicht zuzumuten, den Kinderwagen ständig in den Keller zu tragen. Die endgültige Entscheidung wird am 27. März bekannt gegeben.

Allerdings: Der Rechtsanwalt des Hausbesitzers kündigte noch in der Sitzung an, dass man der jungen Familie dann den Mietvertrag komplett kündigen wolle.