Düsseldorf Schmerzensgeld für den toten Sohn - Eltern verklagen Täter

Täter und Opfer sollen wie Brüder aufgewachsen sein. Doch dann wird der Ältere umgebracht, sein Cousin wegen Totschlags verurteilt. Die Eltern des Opfers verlangen vor Gericht Schmerzensgeld vom Täter - ihrem Neffen.

2014 wurde der Mann wegen Totschlags verurteilt - nun klagen Onkel und Tante wegen Schmerzensgeld gegen ihn.

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Düsseldorf. Schadenersatz und Schmerzensgeld für seinen getöteten Sohn verlangt ein Ehepaar von dem verurteilten Täter. Der Gerichtstermin findet am 18. August statt, auf den Tag genau drei Jahre nach dem Urteilspruch in dem Strafverfahren vor dem Landgericht in Düsseldorf. Der damals 28 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Totschlags an seinem 35 Jahre alten Cousin zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Versicherungsvertreter war an einer Landstraße in Kaarst bei Neuss erschlagen worden.

In dem Zivilverfahren verklagen Tante und Onkel ihren Neffen. Sie verlangen unter anderem die Kosten der Beerdigung ihres Sohnes und die Kosten für den vorzeitigen Verkauf des Hauses des Getöteten. Sie fordern außerdem ein Schmerzensgeld von jeweils 25 000 Euro.

In einem ersten Verhandlungstermin im Mai hatte das Gericht in einer vorläufigen Bewertung geäußert, zumindest teilweise seien die Forderungen berechtigt. Die insgesamt verlangten 146 000 Euro werden es aber wohl nicht werden.

Bei dem Verhandlungstermin am 18. August soll auch der Beklagte, der derzeit die Haftstrafe absitzt, vernommen werden. (dpa)