Sieg für die Stadt: Esprit soll sogar bis 2019 bleiben

Urteil im Namensstreit um die Arena. Firma hat mit der Kündigung zu lange gewartet. Ob Berufung eingelegt wird, ist noch unklar.

Foto: Bernd Nanninga

Düsseldorf. Das Urteil ist für die Stadt einige Millionen wert: Am Freitag entschied das Landgericht, dass die Klage von Esprit im Namensstreit um die Arena abgewiesen wird. Damit müssen nicht nur mehr als eine Million Euro nachgezahlt werden. Da die Stadt die vertraglich vorgesehene Option auf eine fünfjährige Verlängerung des Vertrages gezogen hat, muss die Mode-Firma jährlich weiter rund 900 000 Euro zahlen.

Esprit-Sprecher Harald Schultz war nach dem Richterspruch nicht überrascht, denn der Tenor war schon in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich geworden: „Wir werden das Urteil jetzt genau prüfen und dann in Ruhe entscheiden, wie wir weiter vorgehen.“ Eine Berufung beim Oberlandesgericht ist möglich.

Zu Verstimmungen war es vor drei Jahren beim Eurovision Song Contest gekommen. Damals hatte der NDR als Veranstalter darauf bestanden, dass Esprit sein Logo von der Arena nimmt. Davon war das Unternehmen wenig begeistert. Nachdem sich Oberbürgermeister Dirk Elbers eingeschaltet hatte, wurde der Zwist erst mal beigelegt. Angeblich soll er zugesagt haben, Esprit aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein neuer Sponsor gefunden werden kann.

Nach dem Song Contest gab es auch eine ganze Reihe von Verhandlungen, die jedoch ohne Erfolg blieben. Als die Betreibergesellschaft der Arena nach dem Aufstieg der Fortuna in die Bundesliga eine noch höhere Rechnung schickte, hatte Esprit endgültig genug. Im März vergangenen Jahres wurde der Vertrag gekündigt. Doch das war nicht in Ordnung, wie das Landgericht feststellte. Wenn der Anlass die Unstimmigkeiten um den Song Contest waren, hätte Esprit im Jahr 2011 sofort kündigen müssen — und nicht erst knapp zwei Jahre später.