Skandal-Prozess: Gericht lässt Serieneinbrecher frei
Bernhard K. kassierte acht Jahre Haft — aber verließ den Saal als freier Mann. Staatsanwalt legt Beschwerde ein.
Düsseldorf. Für jede Menge Schlagzeilen sorgte der Prozess gegen die beiden „Beerdigungs-Einbrecher“ vor dem Landgericht. Am Donnerstag endete das Verfahren mit einem Paukenschlag: Haupttäter Bernhard K. wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Doch wenig später verließ der 55-Jährige das Gerichtsgebäude als freier Mann. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wurde der Serientäter auf freien Fuß gesetzt.
Richterin Pascale Wierum begründete die Entscheidung damit, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Außerdem habe sich Bernhard K. auch in der Vergangenheit an die Auflagen des Gerichtes gehalten. Täglich muss er sich bei der Polizei melden.
Allerdings: Wegen der gleichen Masche war der Mann schon einmal zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nicht lange nach der Entlassung studierte er wieder Trauer- und Hochzeitsanzeigen, um während der Feiern in Häuser und Wohnungen einzudringen. Angeklagt waren diesmal 39 Fälle, nachgewiesen werden konnten 25 Einbrüche.
„Wir haben sofort Beschwerde eingelegt“, erklärte Ralf Herrenbrück, Sprecher der Staatsanwaltschaft, „wenn mehr als drei Jahre Reststrafe zu verbüßen waren, kam bisher eine Aussetzung des Haftbefehls nicht in Betracht.“ Allein die drohende lange Haftstrafe könne ein Anlass zur Flucht sein. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden,
Für Erstaunen hatte das Verfahren schon vorher gesorgt. Die Chefermittlerin der Kripo hatte eingeräumt, dass Bernhard K. und sein Fahrer Abdel G. (62), der am Donnerstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, ein halbes Jahr ungestört „arbeiten“ konnten. Obwohl beide nach einem missglückten Einbruch im Kreis Kleve von Zeugen erkannt wurden, die auch noch das Autokennzeichen des Fahrers notierten, passierte sechs Monate nichts. In der Zeit soll das Duo etwa 30 weitere Taten verübt haben.
„Ungewöhnlich, aber nicht ausgeschlossen“, nennt Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann die Entscheidung des Gerichtes: „Grundsätzlich gilt für jeden, der nicht rechtskräftig verurteilt ist, dass ein Haftbefehl begründet sein muss. Selbst bei Mord.“ Allerdings müsse man sich fragen, ob bei einer Haftstrafe von acht Jahren nicht automatisch eine Fluchtgefahr gegeben sei.