Sprachferien endeten vor Gericht

Verschimmelte Zimmer, rauchende Gastmutter — Eltern von Schüler klagen.

Düsseldorf. Es sollten lehrreiche Ferien werden, als der 15-jährige Schüler seinen Sprachenurlaub im englischen Brighton buchte. Der Anbieter aus Düsseldorf hatte mit der sorgfältigen Auswahl der privaten Unterkünfte geworben und versprochen, dass auf individuelle Beschwerden Rücksicht genommen würde. Das war für den Schüler und seine Eltern wichtig, denn der 15-Jährige leidet an Asthma, reagiert allergisch auf Hausstaub, Tierhaare und Milchprodukte. Doch hielt der Reiseveranstalter seine Versprechen nicht. Die Eltern klagten daher auf Schadensersatz und Minderung der Reisekosten.

Bereits die Ankunft in Brighton war ein Schock. Der Teenager kam bei einer arbeitslosen Mutter von zwei Kindern in einer Zweizimmer-Wohnung unter. Seine Gastmutter stellte sich als starke Raucherin heraus — eine schwere Belastung für den Asthmatiker. Zu Essen gab es fast nur Pommes oder Kartoffelecken. Obst und Gemüse, so der Schüler, bekam er nur jeden dritten Tag.

Auch die Wohnung soll verwahrlost gewesen sein. Der Schüler fotografierte schimmlige Wände, dreckige Böden und angebackene Kochflächen. Der Reiseanbieter reagierte auf seine Beschwerden erst, als sich die Eltern des 15-Jährigen einschalteten. Doch weil die Besichtigung des avisierten Ausweichquartieres nicht möglich war, lehnte der Schüler einen geplanten Umzug vorerst ab. Dieses Argument nutzte der Reiseanbieter, um die Ansprüche des Jungen und seiner Eltern zurückzuweisen. Genutzt hat es jedoch nichts. Es wurde nun ein Vergleich vorgeschlagen: Der Reiseveranstalter soll 75 Prozent des Reisepreises zurückzahlen.