Sturz aus Kettenflieger vor Gericht

Schausteller wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Düsseldorf. Der kleine John hatte Riesenglück. Mehrere Meter weit flog der Vierjährige durch die Luft, nachdem er plötzlich den Bügel des Sitzes auf dem Kettenflieger gelöst hatte. Der Junge landete auf dem Teppich von Wahrsagerin Cassandra, deren Wagen gleich neben dem Karussell steht. John erlitt einen Bruch des Oberkiefers, verlor mehrere Milchzähne und trug Gesichtsverletzungen davon. Wer für den Unfall auf der größten Kirmes am Rhein verantwortlich war, soll nun juristisch geklärt werden. Karussell-Betreiber Rolf Fuhrmann muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Viele Kirmesbesucher waren geschockt, als das Unglück am 17. Juli gegen 17.33 Uhr auf den Oberkasseler Rheinwiesen passierte. Doch schon bald wurde zum Glück klar, dass der Vierjährige nicht in Lebensgefahr schwebte. Er konnte schon wenige Tage später wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft sowohl gegen den Vater als auch gegen den Karussell-Besitzer ermittelt.

Die Ermittlungen gegen den Vater wurden inzwischen eingestellt, obwohl er seinen Sohn allein auf das Fahrgeschäft gesetzt hat. Vor dem Kettenflieger steht ein Schild, dass Kinder unter sechs Jahren nur mit einem Erwachsenen fahren dürfen. Doch die Staatsanwaltschaft wirft dem Schausteller vor, dass John überhaupt nicht auf den Flieger gedurft hätte.

Denn nach der „Muster-Richtlinie über den Bau und den Betrieb Fliegender Bauten“ ist die Benutzung des Karussells für Kinder unter sechs Jahren generell verboten — egal, ob ein Erwachsener dabei ist oder nicht.

Entgegen der Vorschriften habe Fuhrmann zur Zeit des Unfalls alle Kinder unter sechs Jahren auf das Karussell gelassen. Das hätte besser kontrolliert werden müssen. Denn John sei noch zu klein für den Sitz und den Sicherheitsbügel gewesen. „Bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten Sie den Unfall vermeiden können“, heißt es in dem Strafbefehl an den Schausteller.

Die Verhandlung gegen Rolf Fuhrmann findet am 10. Januar vor dem Amtsgericht statt. Der Vater von John will möglicherweise auch zivilrechtlich gegen den Schausteller prozessieren.