Gebühren 2025 Friedhofsgebühren werden angehoben
Kempen · Als moderat bezeichnet die Stadtverwaltung die Erhöhungen bei den Kosten für Grabnutzungsrechte auf den vier Friedhöfen im Kempener Stadtgebiet.
(rei) Die Tarife bei den Friedhofsgebühren in der Stadt Kempen sollen im kommenden Jahr angehoben werden. Die Stadtverwaltung sprich von moderaten Anpassungen. Hintergrund seien vor allem stark gestiegene Personalkosten, so die zuständige Grünflächenamtsleiterin Patricia Schürmann in ihrer Beschlussvorlage für die Politik. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderungen bei den Friedhofsgebühren schon einstimmig in den Stadtrat durchgewunken. Dort gilt der abschließende Beschluss als Formsache. Die Gesamtkosten für die vier städtischen Friedhöfe – an der Berliner Allee und an der Kerkener Straße in Kempen, in St. Hubert und in Tönisberg – belaufen sich nach der Kalkulation des Friedhofsamtes im kommenden Jahr auf etwas mehr als eine Million Euro.
Die Bestattungskosten
steigen noch stärker
„Trotz der allgemeinen Kostensteigerung können die Gebühren für die Grabnutzungsrechte in einem moderaten Umfang gehalten werden“, so Patricia Schürmann in ihrer Vorlage für die Politik. Zwischen 2,7 und 5,2 Prozent steigen die Kosten für die Nutzungsrechte an Sarggrabstätten. In ähnlichem Umfang werden beispielsweise die Nutzungsrechte für Urnengrabstätten angehoben. Zwei Beispiele: Wer für Verstorbene eine Sarggrabstätte als Reihengrab (Nutzungsdauer: 25 Jahre) wählt, muss dafür künftig 1118 Euro bezahlen. Im laufenden Jahr liegt die Gebühr bei 1079 Euro. Die Kostensteigerung beläuft sich in diesem Fall auf 3,6 Prozent. Um 4,8 Prozent steigt die Gebühr für eine Urnengrabstätte (Nutzungsdauer: 25 Jahre) von aktuell 662 Euro auf künftig 694 Euro.
Wegen der höheren Personalkosten steigen die Bestattungskosten prozentual stärker an. Hier muss mit einer Steigerungsrate von fast 18 Prozent gerechnet werden. Die Erdbestattung eines Verstorbenen in einem Wahlgrab verteuert sich von derzeit 685 Euro auf künftig 808 Euro. Die prozentualen Tarifsteigerungen für sogenannte Umbettungen bewegen sich in einer ähnlichen Größenordnung.
Keine Kostensteigerungen sind 2025 geplant bei der Benutzung der Friedhofskapelle oder bei der Räumung von Grabstätten nach Ende der Nutzungsdauer.