Viersen Der Tod wird teuer
Viersen · Auf den Viersener Friedhöfen zeichnete sich in den vergangenen Jahren ein Trend ab, der sich voraussichtlich fortsetzt. Warum Bürgerinnen und Bürger für Bestattungen in Zukunft tiefer in die Tasche greifen müssen.
Viersener Friedhöfe haben weniger Einnahmen als Ausgaben – und das bereits seit mehreren Jahren. Für 2023 wurden Aufwendungen in Höhe von 1.932.718 Euro kalkuliert. Die tatsächlichen Kosten betrugen allerdings 2.000.172 Euro.
Im Vergleich zum Jahr 2022 sind die Kosten insgesamt um 89.939 Euro gestiegen. Im Vergleich mit den Vorjahren wird deutlich, dass sich die Ausgaben im Jahr 2023 erstmals wieder deutlicher erhöht haben. Die Ursache dafür liegt laut Vorlage des Haupt- und Finanzausschuss vom Dienstag, 3. Dezember, in der allgemeinen Preissteigerung und an der Anpassung der Löhne.
Für das Jahr 2023 wurden Friedhofsgebühren in Höhe von 1.786.470 Euro kalkuliert. Tatsächlich erzielt werden konnten Friedhofsgebühren in Höhe von 1.580.017 Euro. Das bedeutet eine Differenz bei den Gebührenerträgen von 206.453 Euro. Damit lagen die Gebühreneinnahmen für das Abrechnungsjahr 2023 unter den Einnahmen des Jahres 2022.
Bereits in den Jahren 2021 auf 2022 gab es einen Rückgang von 661 auf 647 Bestattungen. Demzufolge hat sich der Trend rückläufiger Bestattungszahlen im vergangenen Jahr weiter fortgesetzt, denn 2023 gab es nur 639 Bestattungen. Damit wurde auch die Anzahl des Jahres 2020 (642 Bestattungen) unterschritten. Nach den bisher für das Jahr 2024 vorliegenden Bestattungszahlen könnten sie auf einen historischen Tiefstand sinken.
Die Gebührenerträge sind allerdings nicht grundsätzlich an die Anzahl erfolgter Bestattungen gekoppelt, sondern unterscheiden sich auch insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Nutzungsrechten, beispielsweise bei der Verlängerung von Wahlgrabstätten.
In der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 wurde erneut ein Teilbetrag zur Deckung der Defizite aus Vorjahren in Höhe von 135.336 Euro eingefügt. Bei diesem Betrag handelte es sich jeweils um Teilbeträge der Rückstände aus den Abrechnungsjahren 2019 und 2020. Ein Teilbetrag in Höhe von 60.336 Euro entsprach dem Restbetrag aus dem Defizit aus 2019 und ein Teilbetrag in Höhe von 75.000 Euro aus dem Defizit aus 2020. Insgesamt ergibt sich eine Summe von 135.628 Euro. Davon wird ein letzter Restbetrag in Höhe von 25.000 Euro in 2024 abgedeckt.
Die Gesamtsituation der Friedhöfe sei, wie in der Vergangenheit schwer abzuschätzen, heißt es in der Vorlage. Hauptgrund dafür: Seit Jahren sind immer wieder stark schwankende Bestattungszahlen zu verzeichnen. Eine längerfristige Stabilisierung über einen Zeitraum von drei Jahren oder mehr ist nicht erkennbar und somit wird es auch zukünftig diesen unwägbaren Anteil in der Kalkulation der Friedhofsgebühren geben.
Über die Gesamtsituation der Viersener Friedhöfe erfolgt laut Vorlage aktuell seitens der Verwaltung ein reger Austausch zwischen allen Beteiligten. Das Ziel soll sein, die Viersener Friedhöfe für alle Nutzenden, Besuchenden und dort Tätigen insgesamt attraktiver zu gestalten. Informationen dazu, ob Bürgerinnen und Bürger mit höheren Bestattungskosten rechnen müssen, liegen unserer Redaktion aktuell noch nicht vor.
Am Dienstag, 10. Dezember, wird die Gebührenbedarfsberechnung für 2025 im Rat besprochen. Für das kommende Jahr sind Personalaufwendungen von insgesamt 958.253 Euro veranschlagt. Bei der Gebührenbedarfsberechnung für 2025 wird zur Abdeckung von Defiziten aus Vorjahren ein Betrag in Höhe von 141.710 Euro eingestellt. Abweichend der Kalkulation der Vorjahre wird für 2025 nicht mehr auf Grundlage eines Fünf-Jahres-Durchschnittes der Vorjahre ermittelt. Die Hochrechnung der aktuellen Fallzahlen mit dem Ergebnis eines absoluten Tiefstandes der Bestattungszahlen für 2024, lässt einen solchen, durchschnittlichen Ansatz nicht mehr zu. Stattdessen erfolgt die vorliegende Kalkulation eng angelehnt an die Fallzahlen für den Zeitraum 2023 und 2024.
Dies führt zu einer Erhöhung der Gebühren bei Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten. Sie werden jeweils um acht oder neun Euro, je nach Bestattungsart. Beispielsweise kostete die Überlassung einer Reihen- oder Rasenreihengrabstätte für die Dauer der Ruhefrist bisher 61 Euro pro Jahr, ab 2025 werden sie 69 Euro kosten.