Förderprogramm erneut gestartet Grüne Dächer werden wieder gefördert

Willich · Gefördert werden Begrünungen auf Dachflächen privater Gebäude und den Nebenanlagen. Wie viel Geld zur Verfügung steht und welche Vorgaben es gibt.

Dachbegrünungen verbessern das Mikroklima in teils stark verdichteten Baugebieten. (Symbolfoto)

Foto: dpa/dpa, may

(djm) Die Stadt Willich hat das Programm zur Förderung von Dachbegrünung wieder gestartet. In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses teilte die Verwaltung mit, dass nach Rechtskraft des Haushaltes 2024 jetzt 5000 Euro im Konto „Nachhaltigkeit“ zur Verfügung stehen.

Aktuell sind folgende Eckdaten vorgesehen: Gefördert wird die Herstellung von Dachbegrünungen auf Dachflächen privat genutzter Gebäude und den zugehörigen Nebenanlagen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 20 Prozent der Herstellungskosten. Bei der Erstellung einer Dachbegrünung in Eigenleistung sind ausschließlich die Materialkosten (brutto) förderfähig. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 1000 Euro pro Liegenschaft begrenzt, und das Projekt muss spätestens sechs Monate nach Bewilligung fertig sein.

Der Hintergrund: Ein solches Förderprogramm wurde 2018 erstmals beschlossen. Die Verwaltung führt dazu in der aktuellen Förderrichtlinie aus: „Dachbegrünungen tragen erheblich dazu bei, dass Staubemissionen reduziert werden, Regenwasser nur verzögert den Kanälen zugeführt wird bzw. vor Ort verdunstet, Dachflächen und die darunterliegenden Räume besser gegen Wärme- und Kälteeinwirkung isoliert sind und sich eine Verbesserung des Mikroklimas in teils stark verdichteten Baugebieten ergibt. Ebenso entwickeln sich ökologische Inseln für Insekten.“

Bei den Projekten sind Mindeststandards einzuhalten. Eine geförderte Dachbegrünung muss mindestens folgenden Aufbau vorweisen: Wurzelschutz, Drainage-Elemente, Filtervlies, Substrat und extensive Bepflanzung gemäß den Regeln des Deutschen Dachgärtner-Verbands. Die Stadt fördert nur Projekte, die freiwillig gestartet werden – nicht, wenn es zum Beispiel im Rahmen eines Bebauungsplanes vorgegeben ist. Der Zuschuss wird erst gezahlt, wenn die Fertigstellung bei einem vor Ortstermin dokumentiert werden kann.

Im Jahr 2023 hatte die Stadt acht Förderanträge bewilligt (insgesamt 5547 Euro). Förderanträge sind an den Bereich Stadtplanung bei der Willicher Verwaltung zu richten.