Fall in Detmold Halbbruder tot - 15-Jährige verbrachte Nacht vor Festnahme im Freien

Detmold · Mit gerade mal 15 Jahren soll sie ihren dreijährigen Halbbruder getötet haben. Darüber sind sich die Ermittler einig. Was genau geschah und warum, das müssen nun eine genaue Spurenauswertung und weitere Ermittlungen zeigen.

Polizisten stehen in der Nähe des Mehrfamilienhauses, wo eine 15-Jährige ihren dreijährigen Halbbruder in Detmold mit einem Messer getötet haben soll.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Nach der tödlichen Messerattacke auf ihren dreijährigen Halbbruder rekonstruieren die Ermittler den Tathergang und die anschließende Flucht der tatverdächtigen 15-Jährigen. Dazu befrage man weitere Zeugen, prüfe die Angaben der Beschuldigten und werte Spuren aus, sagte der Sprecher der Detmolder Staatsanwaltschaft, Christopher Imig, am Montag.

„Wir gehen davon aus, dass sie die Nacht im Freien verbracht hat“, sagte Imig weiter. Die Strecke soll sie auch auf unbefestigten Wegen zu Fuß zurückgelegt haben. Zu weiteren Details - etwa zur Frage, wo sie hinwollte - mache man aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben. Außerdem wiege der Persönlichkeitsschutz einer 15-Jährigen besonders hoch. Sie sitzt wegen Mordes in Untersuchungshaft.

Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Mit 28 Messerstichen soll die 15-Jährige ihren schlafenden Halbbruder in der heimischen Wohnung in Detmold getötet haben. Am Mittwoch gegen 21 Uhr hatten Angehörige die Leiche des Jungen gefunden und die Polizei alarmiert. Der Teenager war am Folgetag im etwa neun Kilometer entfernten Lemgo festgenommen worden.

Nach Angaben der Ermittler hält sich die 15-Jährige auch selbst für die Täterin, beruft sich aber zugleich auf Erinnerungslücken. Ersten Erkenntnissen zufolge hatte das Mädchen eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt. In den nächsten Tage werde ein psychiatrischer Gutachter beauftragt, der prüfen soll, ob das Mädchen schuldfähig sei, kündigte Imig an.

Auf eine möglichst schnelle Begutachtung seiner Mandantin durch einen Psychiater drängt auch der Verteidiger des Mädchens, Helmut Wöhler - auch um herauszufinden, ob sie anders untergebracht werden müsse als in einem herkömmlichen Jugendgefängnis. Er habe nach der Tat intensiv und allein mit ihr gesprochen und beschrieb sie als „zurückhaltend und schüchtern“. Sie habe häufig auf den Halbbruder aufpassen müssen, weil ihre Mutter arbeiten war. „Das fand sie nicht toll. Aber dass allein daraus schon ein Mordmotiv wird, bezweifele ich“, sagte Wöhler der Deutschen Presse-Agentur. Es gelte die psychiatrische Untersuchung abzuwarten.

(dpa)