Den Legionellen im Trinkwasser auf der Spur
Meldepflicht für größere Anlagen, wenn erhitztes Nass zum Duschen genutzt wird.
Krefeld. Was steht in der neuen Trinkwasserverordnung? Und was haben Betroffene zu veranlassen? Der Fachbereich Gesundheit hat die wesentlichen Informationen zusammengestellt.
Die seit 1. November geltende Verordnung sorgt landesweit dafür, dass alle großen, gewerblich oder öffentlich genutzten Anlagen erfasst werden, deren Warmwasser auch zum Duschen genutzt wird. Unter die Meldepflicht fallen zum Beispiel die Installationen in Hotels, Sporthallen, Restaurants und in den meisten Mietshäusern.
Wer eine solche Großanlage hat, ist verpflichtet, sie dem Fachbereich Gesundheit unverzüglich anzuzeigen. Als groß gelten Anlagen, wenn sie mehr als 400 Liter Wasser fassen oder wenn sich in der Warmwasserleitung zwischen Boiler und Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser befinden.
„Das ist in der Regel schon bei Installationen der Fall, die drei Mietwohnungen versorgen“, sagt Dirk Hagenräke, Leiter des Teams Gesundheitsschutz und Umwelthygiene bei der Stadt. Außen vor bleiben Mietshäuser nur, wenn das Warmwasser nicht im Boiler, sondern in dezentralen Durchlauferhitzern erhitzt wird. Grundsätzlich gilt die Untersuchungspflicht nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie gilt auch nicht für Mehrfamilienhäuser, die ausschließlich von Eigentümern bewohnt werden.
Zur Meldepflicht kommt dann die Untersuchungspflicht: Großanlagen sind künftig jährlich auf Legionellen zu kontrollieren. Mit der Untersuchung beauftragt der Besitzer der Anlage ein akkreditiertes Labor und sorgt dafür, dass der Grenzwert eingehalten wird. Das Ergebnis der Kontrolle übermittelt er innerhalb von zwei Wochen dem Fachbereich Gesundheit.
Wird der technische Maßnahmewert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter erreicht oder überschritten, ist der Fachbereich Gesundheit unverzüglich zu informieren. Weitere Vorgehensweisen werden dann von dort angeordnet.
Mit der neuen Untersuchungspflicht will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass sich Legionellen nicht unkontrolliert ausbreiten. Legionellen sind Bakterien, die sich bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 45 Grad gut vermehren können. Temperaturen über 60 Grad überleben sie meist nicht. Wer — zum Beispiel beim Duschen — Legionellen im Wasserdampf einatmet, kann sich eine schwere Form der Lungenentzündung (Legionellose) zuziehen. Betreiber von Eigenversorgungsanlagen, die bereits durch den Fachbereich Gesundheit überwacht werden, werden schriftlich über Änderungen informiert. Ziel der Erfassung der Anlagen ist die Sicherung einer hohen Trinkwasserqualität für alle Bürger.
Weitere Informationen gibt es im Internet-Portal der Stadt in der Rubrik Interessantes. Zudem findet man dort einen Vordruck für meldepflichtige Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Fragen werden unter Telefon 86 3537 oder 86 3519 beantwortet.