Dreieinhalb Jahre Haft für Taxiräuber

Am Donnerstag fiel das Urteil im Prozess gegen fünf Männer. Sie hatten den Mann stranguliert, um an sein Geld zu kommen.

Krefeld/Kempen. Mit einem Gefängnisaufenthalt für zwei von fünf Angeklagten endete am Donnerstag ein Verfahren vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichtes. Die fünf jungen Männer im Alter von 17 bis 25 Jahren aus Kempen, Krefeld und Meerbusch müssen sich wegen schweren Raubes und 16 weiterer Delikte in mehreren Städten am Niederrhein verantworten.

Hauptanklagepunkt ist der Überfall auf einen Taxifahrer in Kempen. Ein Angeklagter, der mit 25 Jahren als einziger nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt wird, muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Er hatte bei dem Taxiüberfall hinten gesessen und den Fahrer mit einem Spanngurt gewürgt.

Einer der Komplizen muss ebenfalls für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Er hatte zwar nur mit einem weiteren Mittäter auf seine zwei Kumpanen im nahen Gebüsch gewartet, stand aber zum Tatzeitpunkt unter Bewährung. Diese Strafe wurde von der Strafkammer mit einbezogen.

Der weitere Täter im Taxi, der dem Fahrer die Geldbörse abnahm, kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 80 Arbeitsstunden davon. Den Erlös der geleisteten Sozialarbeit bekommt der überfallene Taxifahrer in Form von 300 Euro Schmerzensgeld als Täter-Opfer-Ausgleich.

Der vierte Täter, der ebenfalls im Gebüsch wartete, erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung und dazu 50 Arbeitsstunden. Das Gericht sprach von der „moralischen Unterstützung als Tatbeitrag“ der beiden im Dickicht. „Ohne sie im Hintergrund hätten wir uns das nicht getraut“, sagt einer der geständigen Täter. Sie alle waren auch an einigen oder allen der 16 anderen Taten beteiligt, wie zum Beispiel Einbrüche in das Berufskolleg Kempen, Diebstahl in Krefeld und in ein Vereinsheim sowie Körperverletzung in einer Gelderner Diskothek.

Der fünfte Angeklagte wurde von der Kammer nur verwarnt. Er hatte mit einem der Haupttäter einen vergleichsweise harmlosen Betrug begangen, um in den Besitz zweier Handys zu gelangen und war an den restlichen Straftaten nicht beteiligt.

Strafmildernd wirkten sich vor allem die umfangreichen Geständnisse aus. Außerdem wurden auch die zur Tatzeit bereits volljährigen Angeklagten noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Ihnen habe die geistige Reife gefehlt.