Krefeld. Die Arge Krefeld muss die Heizkosten eines ALG-II-Empfängers in der tatsächlichen Höhe übernehmen - auch, wenn die Wohnung größer ist als eigentlich erlaubt. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf bereits am 29. Mai entschieden. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig geworden. Wie das Sozialgericht am Montag mitteilt, hatte ein 62-Jähriger geklagt, der seit Januar 2006 Arbeitslosengeld II - im Volksmund "Hartz IV" - bekommt. Weil seine Wohnung zehn Quadratmeter größer als eigentlich zulässig ist, wollte die Arge den Mann auf einem Teil der entstandenen Heizkosten sitzen lassen - obwohl die Heizkosten pro Quadratmeter unter der Grenze von monatlich einem Euro lagen, und obwohl die Arge die Wohnung wegen der verhältnismäßig niedrigen Miete zuvor trotz der Größe akzeptiert hatte. Die 23. Kammer des Sozialgerichts verurteilte die Arge Krefeld nun dazu, die gesamten Heizkosten zu übernehmen. Wenn die Wohnung entweder unangemessen groß oder unangemessen teuer sei, die tatsächliche Miete aber im Rahmen liege, seien die tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Und dazu würden konsequenterweise auch die Heizkosten zählen. Bei unangemessenen Heizkosten habe der Gesetzgeber keine Santionen vorgesehen.
Gericht: Krefelder Arge muss Heizkosten übernehmen
Weil die Arge nur einen Teil der Heizkosten für eine zu große (aber angemessen teure) Wohnung übernehmen wollte, ist ein ALG-II-Empfänger vor das Sozialgericht Düsseldorf gezogen - und hat Recht bekommen.
23.07.2007
, 00:00 Uhr