Vorfall in Krefeld Mutmaßlicher Cinemaxx-Brandstifter kann weiter nicht abgeschoben werden

Düsseldorf/Krefeld · Der mutmaßliche Cinemaxx-Brandstifter von Krefeld ist offenbar nicht abzuschieben. Aus Sicht der Opposition lassen sich die deutschen Behörden an der Nase herumführen.

Der mutmaßliche Brandstifter von Krefeld hatte 27 Identitäten - bislang scheitern die Behörden mit allen Abschiebebemühungen. (Archivbild)

Drei Monate nach der Brandserie eines mutmaßlichen Amoktäters in Krefeld treten die deutschen Behörden mit der Abschiebung des Iraners immer noch auf der Stelle. Gegenwärtig sei eine Rückführung in den Iran keine Option, antwortete NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) auf eine AfD-Anfrage.

Der zum Tatzeitpunkt 38-Jährige soll im vergangenen Oktober in einem Kino am Krefelder Hauptbahnhof Benzin vergossen haben, nachdem er bereits zuvor mehrere Brände in der Stadt gelegt haben soll. Die Polizei hatte ihn in dem Kino niedergeschossen. Die Stadt Krefeld hatte bereits erklärt, dass bereits vor dem Cinemaxx-Vorfall versucht worden war, den Tatverdächtigen abzuschieben.

Iran verlangt „freiwillige“ Abschiebung

Die iranischen Behörden verlangen Freiwilligkeitserklärungen von Abschiebe-Kandidaten, die der Mann trotz mehrfacher Bemühungen aber weiterhin nicht unterzeichnet, wie aus der Antwort der Fluchtministerin hervorgeht. Zudem verfüge er über keinerlei Reisedokumente und habe nicht an einer Passbeschaffung mitgewirkt, berichtete Paul. „Eine Rückführung ist ohne Reisedokumente nicht möglich.“

Es sei aber erneut Kontakt mit französischen Behörden aufgenommen worden, um eine Rücküberstellung in das Nachbarland zu erreichen. Frankreich hatte das im vergangenen Jahr bereits „ohne weitergehende Begründung“ verweigert, wie Paul weiter mitteilte. „Nachfragen der Ausländerbehörden blieben erfolglos.“

Verdächtiger reiste mit 27 Alias-Namen quer durch Europa

Der Iraner war 2002 erstmals unerlaubt nach Deutschland eingereist und hatte sich seitdem in zahlreichen europäischen Ländern aufgehalten. Allein in Frankreich war er nach Angaben des NRW-Innenministeriums zu 23 Haftstrafen verurteilt worden. Den Behörden ist er unter 27 verschiedenen Namen bekannt.

Nach der Brandserie in Krefeld war im Oktober Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren Brandstiftung gegen ihn erlassen worden. Hinweise auf einen terroristischen Anschlag gab es nicht, nach Angaben des NRW-Innenministers aber Hinweise auf eine psychische Erkrankung.

AfD beklagt Wildwuchs im Asyl- und Abschiebesystem

Aus Sicht der AfD-Opposition ist der Fall exemplarisch für „die Dysfunktionalität“ des europäischen Asylsystems. „Ländergrenzen innerhalb der EU werden von unberechtigten Personen ignoriert und ohne Mühe überwunden“, kritisiert die Landtagsfraktion in ihrer Anfrage. Identitäten könnten beliebig vorgetäuscht werden, da eine gesicherte Personenfeststellung scheinbar nachrangig behandelt werde.

„Die Einreise nach Deutschland ist offenbar jederzeit möglich, eine rechtlich vorgesehene Rücküberstellung scheitert dann aber, von einer Abschiebung ganz zu schweigen“, bemängelt die AfD. Sie fordert eine „Rückbesinnung auf nationalstaatliche Lösungsansätze“.

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(dpa)