Prozess: Kind die Sammelbüchse geraubt
Der Arzt kam zum Schluss, dass der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik auf Dauer behandelt werden müsse.
Krefeld. Wenn Klaus H. (58) aus Krefeld zu viel Alkohol getrunken hatte, ließ er den Mitmenschen gegenüber skrupellos die Maske fallen. Er bedrohte, beleidigte und beschimpfte sie, oft mit einem Messer in der Hand.
Auch vor einem Raub schreckte der Angeklagte, der sich gestern für 24 Einzeltaten vor der Zweiten Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts verantworten musste, nicht zurück. So geschehen am 30. April dieses Jahres. An diesem Tag war ein elfjähriger Junge am Karlsplatz mit seiner Sammelbüchse für das Müttergenesungswerk am Karlsplatz unterwegs.
Dabei traf er auch auf den Angeklagten und fragte ihn, ob er bereit sei, eine Spende für den guten Zweck zu geben.
Da rastete der 58-Jährige aus und entriss dem Jungen die Büchse. Mit den Worten an den Jungen: "Du bist ein Zigeuner, der betrügt" suchte der Angeklagte das Weite.
Am Dienstag machte der geschädigte Junge mit fester Stimme dazu eine detaillierte Aussage. Seine Angst war aber noch so groß, dass das Gericht während der Schilderung den Angeklagten aus dem Saal schicken musste.
Besonders gegen Polizeibeamte richteten sich die Aggressionen von Klaus H. Er bezeichnete sie unter anderem als KZ-Schließer. Der Angeklagte räumte sämtliche Anklagevorwürfe ein und wurde, da schwer krank, wegen erwiesener Schuldunfähigkeit freigesprochen.
Nach dem Bruch seiner Ehe (1988) verfiel er in Depressionen. Der sachverständige Mediziner: "H. leidet an einer bipolaren Psychose. Hinzu kommt die Abhängigkeit vom Alkohol." Der Arzt kam zum Schluss, dass der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik auf Dauer behandelt werden müsse.
Diesem Antrag schloss sich auch Klaus H. in vollem Umfang an: "Ich möchte keine ambulante oder kurze stationäre Behandlung mehr, sondern eine langandauernde, um von meiner Krankheit geheilt zu werden." Dem entsprach auch die Kammer in ihrem Urteil und ordnete die sofortige Unterbringung an.