Prozess: Kinderporno-Bilder auf der Festplatte

Der Angeklagter ist einschlägig vorbestraft.

Krefeld. Viele Leute hätten im Januar 2010 zu seinem PC Zugang gehabt. Ein Ersatzschlüssel für sein Haus lag an einer allen Nachbarn bekannten Stelle, und das Passwort für den Computer hing an der Pinnwand darüber. So hatte sich der Angeklagte in seiner Vernehmung bei der Polizei versucht herauszureden. Theoretisch hätte also auch jemand anderes vier kinderpornografische Bilder auf seinen PC laden können, so die Darstellung des Mannes.

Die Polizei-Protokolle verlas der Richter am Mittwoch im Gericht, weil sich der 65-jährige Krefelder nicht äußern wollte. Genutzt hat ihm das aber nichts: Er wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er eine Geldbuße von 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Bei den Zeugenaussagen wird der Kreis potenzieller anderer Täter immer kleiner. Die Stieftochter, die das ehemalige Unternehmen des Angeklagten in den letzten acht Jahren geführt hat, war nur selten an dem PC. Sie brauchte den Computer so gut wie nicht, weil sie alles auf einem Laptop hatte, den sie in ihre Heimat nahe Bonn mitnahm.

Auch der letzte Mitarbeiter der Handwerkerfirma war zwar öfter in dem Haus des Angeklagten, das auch als Firmensitz genutzt wurde, hielt sich aber nach seiner Aussage nie am Computer auf. Die Bilder, die unter anderem ein zwölfjähriges Mädchen beim Geschlechtsverkehr mit einem Erwachsenen zeigen, wurden außerdem zu ganz unterschiedlichen Zeiten herunter geladen.

Aber auch, dass sie in dem persönlichen Ordner des Angeklagten abgelegt waren, und er schon wegen der Verbreitung kinderpornografischer Bilder 2003 eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, ließen den Richter an den Ausführungen des Angeklagten zweifeln. Damals hatte er sich im Chat als ein 15-jähriges Mädchen ausgegeben und Nacktbilder versandt. Dabei geriet er prompt an einen Polizisten, der ihn anzeigte.

Von dem Urteil ließ sich der Mann, der schon insgesamt neun Vorstrafen hat - die erste aus dem Jahr 1965 -, nicht beeindrucken. In seinem letzten Wort deutete er an, dass er Rechtsmittel einlegen will: "Lassen wir uns die 14 Tage Zeit, bis ich das Urteil habe, dann werde ich mich äußern."