Prozess: Räuber köderten Käufer mit virtuellem Audi
Wegen falscher Fristen muss der Fall erneut verhandelt werden. Angeklagter bestreitet, das Opfer geschlagen zu haben.
Krefeld. Erneut beim Landgericht Krefeld vorstellig wurde am Mittwoch der 29-jährige Libanese Rabih K.. Im September 2010 war der gelernte Kfz-Lackierer zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er zusammen mit dem Komplizen Ahmad K. ein nicht existierendes Fahrzeug der Marke Audi auf der Plattform „mobile.de“ inseriert hatte und dem potenziellen Käufer dann das bei einem Treffen mitgebrachte Bargeld in Höhe von 32 500 Euro mit Gewalt abgenommen hatte. Den Mann ließen die Beiden gefesselt auf einem Parkplatz im Gewerbegebiet Fichtenhain zurück.
„Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“, befand das Landgericht Krefeld damals. Doch im Verfahren wurden Unterbrechungsfristen für Verhandlungen nicht eingehalten, beziehungsweise ein unzulässiger Scheintermin im Prozess anberaumt.
Dies bemängelte der Bundesgerichtshof und gab das Verfahren zur Revision zurück an das Landgericht. Jedoch nur im Fall von Rabih K.. Die Revision beim Urteil gegen Ahman K. wurde abgelehnt. Dieser war zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Die gesamte Familie des in Revision gegangenen Angeklagten nahm auf den Besucherplätzen des Gerichtssaals platz. Dies war Rabih K. sichtlich unangenehm. Er empfinde große Scham, erklärte der Angeklagte. Daraufhin verließ die Familie geschlossen den Saal und der Angeklagte schilderte die Tat nochmals aus seiner Sicht.
Als Thomas (Ahmad K.) und Mike (Rabih K.) hatten sich die Komplizen gegenüber dem aus Bayern stammenden Opfer ausgegeben. Nachdem sie sich mit dem Käufer in Köln getroffen hatte, fuhren sie gemeinsam auf einen Parkplatz im Gewerbegebiet an der A 44.
„Mike hat mich mit der Waffe geschlagen“, hatte das Opfer zu Protokoll gegeben. Rabih K. hatte dem schon im ersten Verfahren widersprochen: „Das war keine Absicht. Ich muss ihn aus Versehen getroffen haben.“
Das wollte die Strafkammer genau wissen und drückte dem Angeklagten die Tatwaffe, eine verblüffend echt aussehende Schreckschusspistole, in die Hand. „Wie haben Sie die Waffe genau gehalten?“, fragte die Vorsitzenden Richterin. Daraufhin brach der groß gewachsene und muskelbepackte 29-Jährige in Tränen aus.
Auch der aus der Haft vorgeführte Mittäter Ahmad K. konnte in dieser Sache kein Licht ins Dunkel bringen. Doch die Frage wie und wann die große Beule an den Kopf des Opfers gekommen war, ist für das Strafmaß in der Revisionsverhandlung nicht unerheblich. Das Verfahren wird in 14 Tagen fortgesetzt.