Automatische Datenübermittlung Stadt Krefeld übermittelt Namen an Bundeswehr: So funktioniert der Widerspruch
Krefeld · Die Stadt Krefeld übermittelt automatisch personenbezogene Daten an die Bundeswehr. Wie Widerspruch eingelegt werden kann.
Die Stadt macht auf das gesetzliche Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung personenbezogener Daten an die Bundeswehr aufmerksam. Laut Melderechtsrahmengesetz können Betroffene der Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz widersprechen. Diese erfolgt jährlich im März an das Personalmanagement der Bundeswehr. Sie gilt für alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden und dient der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften. Übermittelt werden Vor- und Familienname und die gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen haben. Der Widerspruch kann bis Freitag, 14. Februar, in den Bürgerbüros oder schriftlich bei der Stadt Krefeld, Bürgerservice, Abteilung 311 Bürgerbüros, Melde- und Passwesen, 47792 Krefeld, erklärt werden oder online unter www.krefeld.de/widerspruch.