Stadt sucht ehrenamtliche Richter fürs kommende Jahr

Vorschlagsliste für Schöffen wird erstellt. Juristische Kenntnisse sind nicht nötig. Bewerber müssen in Krefeld wohnen.

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht. Bei der Stadt Krefeld bewerben können sich Frauen und Männer, die nach erfolgter Wahl am Amtsgericht und Landgericht Krefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen wird von der Stadtverwaltung erstellt und vom Rat beziehungsweise Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Krefeld in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen am Amts- und Landgericht sowie für das Jugendschöffengericht und die Jugendstrafkammer. Bewerber müssen in Krefeld wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Schöffen sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Nähere Informationen gibt es per E-Mail an schoeffen@krefeld.de oder Telefon 02151 864646 (Hotline für Erwachsenen- und Jugendschöffenbewerber) sowie im Internet auf der Hompage der Stadt Krefeld (krefeld.de) unter dem Stichwort „Schöffe“.