Kriminalität in Erkrath Erkratherin wird um fünfstelligen Betrag betrogen
Erkrath · 65-Jährige Erkratherin erhielt einen „Schockanruf“ und zahlte daraufhin eine vermeintliche Kaution.
(Red) Vorsicht am Telefon! Am Dienstagnachmittag, 9. Mai, ist eine 65-jährige Erkratherin durch einen sogenannten „Schockanruf“ um einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag sowie weitere Wertgegenstände betrogen worden.
Laut Angaben der Polizei erhielt die Erkratherin einen Anruf einer Frau, die sich als ihre Tochter ausgab. Unter Tränen gab sie an, einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht zu haben und leitete nach wenigen Worten das Gespräch an einen Mann weiter, welcher sich als Staatsanwalt vorstellte. Er bot der geschockten Erkratherin an, die Tochter gegen die Zahlung einer Kaution freizulassen. Die 65-Jährige sicherte zu, zeitnah die geforderte Kautionssumme von ihrer Bank abzuholen und begab sich nach Düsseldorf.
Der Betrüger hielt während der Fahrt zu ihrer Bank kontinuierlich über das Handy Kontakt zu der Dame und erhöhte sogar noch die Summe der Kaution, so dass die Erkratherin eine zweite Bank aufsuchte, um die geforderte mittlere fünfstellige Summe zahlen zu können.
Absprachegemäß begab sie sich zur Bastionsstraße, wo sie das in einem Rucksack mitgeführte Geld sowie weitere Wertgegenstände an einen angeblichen Gerichtsdiener übergab. Nachdem der Mann auch nach längerer Wartezeit nicht wie vereinbart zurückkehrte, suchte die 65-Jährige gegen 18 Uhr ihre Wohnanschrift auf und trat in Kontakt mit ihrer Tochter. Hier fiel der Betrug auf und die Dame erstattete Anzeige bei der Polizei. Aufgrund des Zeitverzuges blieb eine Fahndung erfolglos. Der Mann soll circa 170 cm groß und 30 Jahre alt gewesen sein. Er trug einen dunklen Vollbart, hatte dunkle Haare und war leger gekleidet.
Die Kriminalpolizei bittet Zeugen sich unter Tel. 02104 94806450 in Verbindung zu setzen. Zudem warnt die Polizei vor Betrügern: Seien Sie immer skeptisch, wenn Sie Anrufe von unbekannten Nummern erhalten und sich Personen als Angehörige ausgeben und um Geld bitten. Trennen Sie in solchen Fällen das Gespräch und kontaktieren Sie Ihre Familie unter den bekannten Rufnummern.
Ebenso fordern weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Kautionszahlungen am Telefon.