Erkrather von Stieftochter angeklagt 52-jähriger wegen Missbrauchsvorwurf vor Gericht
Erkrath/Wuppertal · Erkrather steht vor Gericht, weil er seine Stieftochter sexuell missbraucht haben soll.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen: Diesem Vorwurf sieht sich ein Erkrather derzeit am Wuppertaler Landgericht ausgesetzt. Mehrfach soll der 52-jährige Familienvater seine Stieftochter missbraucht haben, bis hin zum Geschlechtsverkehr. Beim ersten der angeklagten Übergriffe soll das Mädchen fünf Jahre alt gewesen sein.
Die Sache war bereits 2022 vor Gericht verhandelt und unterbrochen worden, weil es damals nicht gelungen war, das Opfer ausfindig zu machen. Der leibliche Vater der mittlerweile 18-Jährigen hatte dem Gericht gesagt, man solle seine Tochter „auf der Platte in Düsseldorf“ suchen. Gefunden hatte man die Jugendliche damals nicht. Mittlerweile soll sie allerdings in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht worden sein, ein psychiatrischer Gutachter hat mittlerweile mit ihr gesprochen. An einem der kommenden Verhandlungstage soll sie dann als Zeugin gehört werden.
Tatsächlich werfen die Umstände der von der 18-Jährigen erhobenen Vorwürfe etliche Fragen auf, die nun in der Beweisaufnahme geklärt werden müssen. In der Badewanne, auf der Couch, im Bett: In der Anklageschrift ist von mehreren sexuellen Übergriffen die Rede, die der Angeklagte vehement bestreitet. Stattdessen erzählt der 52-Jährige aus einem Familienleben als Patchwork-Familie, das bis zur Auswanderung nach Kanada normal gelaufen sei. Seine Stieftochter sei jedoch schon vorher auffällig gewesen, als Zehnjährige soll sie einer Schulkameradin in einer Whatsapp-Gruppe mit dem Tod gedroht haben. Außerdem habe es eine Situation in der Badewanne gegeben, in der er mit seinem gerade geborenen Sohn gebadet habe. Als seine Frau den Jungen aus der Wanne genommen habe, soll die Stieftochter ihn in den Penis gebissen haben. Er habe sofort mit seiner Frau über den Vorfall gesprochen, auch die Hebamme hätten sie dazu befragt. Die habe abgewunken und gesagt, es könne schon sein, dass sich ein Geschwisterkind zurückgesetzt fühlen würde. Man solle das nicht so ernst nehmen.
Nachdem die Familie nach Kanada ausgewandert sei, so der Angeklagte, sei seine Stieftochter „abgedreht“. Die damals 11-Jährige habe getrunken, Drogen genommen und die Schule geschwänzt. Sie sei von der Polizei „zugedröhnt“ nach Hause gebracht worden und habe sich mit Dealern herumgetrieben. „Drogen und Sexorgien wurden zum Alltag“, so der Angeklagte, der auch davon erzählte, was seine Stieftochter an ihrem 12. Geburtstag der Familie verkündet haben soll: Sie dürfe jetzt Alkohol trinken, Drogen nehmen und Sex haben.
Das kanadische Jugendamt
war eingeschaltet
Da das Mädchen des öfteren von der Polizei aufgegriffen worden sei, hätten die kanadischen Behörden das dortige Jugendamt eingeschaltet. Seine Frau und er hätten befürchtet, dass nicht nur die Zwölfjährige, sondern auch die beiden jüngeren, gemeinsamen Söhne aus der Familie genommen würden. Seine Frau habe die Stieftochter daraufhin zu ihrem leiblichen Vater nach Deutschland gebracht, kurz darauf habe man die „Zelte in Kanada abgebrochen“ und das Haus für die Ferienzeit behalten.
An einem der späteren Aufenthalte dort habe plötzlich die kanadische Polizei vor der Türe gestanden und ihm gesagt, dass er wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden sei. Die Stieftochter hatte eine von Deutschland aus eine Freundin in Kanada darum gebeten, dort die Anzeige gegen den Stiefvater aufzugeben. Auch in Deutschland lief eine Anzeige gegen den Angeklagten. Zuvor soll seine Stieftochter am Küchentisch davon erzählt haben, dass eine Freundin vom Stiefvater sexuell missbraucht und vergewaltigt worden sei. „Monate später gab es dann die gleichen Vorwürfe gegen mich“, so der Angeklagte vor Gericht. Die Kammer will weitere Zeugen hören, am 6. Februar soll das Urteil verkündet werden.