Firma unerwünscht

Klage des Kreises gegen Unternehmer wird vor Verwaltungsgericht verhandelt.

Kreis Mettmann. Ein privater Anbieter von Krankentransporten hat den Kreis Mettmann verklagt, weil dieser dem Unternehmen nicht die Genehmigung erteilen wollte, Fahrten von Patienten im Kreis Mettmann zu übernehmen. Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt.

Grundsätzlich dürfen Privatunternehmen diese Dienstleistung anbieten, wenn sie nachweisen können, dass sie zuverlässig sind und das technische Equipment haben, um Kranke sicher transportieren zu können. Die Anbieter müssen dafür einen Antrag beim Träger des Rettungsdienstes stellen — in diesem Fall beim Kreis Mettmann.

Dieser lehnte den Antrag des Unternehmers ab. „Der Kreis möchte die Krankentransporte bei öffentlichen Anbietern lassen. Wir sehen die reibungslose Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes im Kreis gefährdet“, sagt Thomas Jarzombek, Leiter des Rechts- und Ordnungsamts.

Genau dieses Argument bietet in der rechtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit, dass die Klage des privaten Anbieters abgewiesen werden könnte.

Am Mittwoch fällten die Richter noch kein Urteil. „Es ist aber davon auszugehen, dass der Prozess nicht lange dauert“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. bedi