Neues Gesetz ist in Kraft getreten Länger warten auf den Jagdschein
Kreis Mettmann/Hilden · Künftig muss nicht nur die untere Jagdbehörde, sondern auch die Waffenbehörde der Polizei eingebunden werden. Warum das neu geregelt wurde.
(lua) Das Warten auf die Ersterteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins dürfte von den Antragstellern künftig mehr Geduld erfordern als bisher. Grund dafür ist das seit dem 31. Oktober bundesweit geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Nach Angaben der unteren Jagdbehörde des Kreises führen die dort festgeschriebenen Vorgaben zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten. Das teilt der Kreis Mettmann mit.
Wie es bis Ende Oktober geregelt war Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bearbeitet. Notwendige Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden.
Wie es nun geregelt ist So einfach und schnell geht es nun nicht mehr. Der Bund gibt mit seinem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Abgabestelle für die Anträge ist zwar nach wie vor die untere Jagdbehörde, diese muss nun aber die Waffenbehörde der Polizei einbinden. Alle vorgegebenen Informationen rund um die Zuverlässigkeit der Antragsteller werden ab sofort von dort eingeholt. Zudem wird mit Zoll und Bundespolizei der Kreis der Behörden, die dort melden müssen, ob Erkenntnisse vorliegen, erhöht.
Neben den mit den Vorgaben des Gesetzes verbundenen Folgen für die Bearbeitungszeiten weist die Kreisverwaltung auf weitere Aspekte hin, die gerade in der Anfangsphase zu weiteren Verzögerungen führen werden: Abgesehen davon, dass die Waffenbehörden und ihre Mitarbeiter sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern müssen, für die sie bisher nicht zuständig waren, sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden – Zollkriminalamt und Bundespolizei – für Abfragen technisch noch nicht eingebunden.
Zum Umfang heißt es aus dem Kreishaus: Die Geltungsdauer von Jagdscheinen liegt zwischen einem und drei Jahren, jährlich sind erfahrungsgemäß 600 bis 700 Anträge zu bearbeiten.