Ein neues Gesetz ändert das bisherige Genehmigungsverfahren Der Weg zum Jagdschein wird länger
Kreis Mettmann · Wer einen Jagdschein erwerben oder verlängern will, braucht künftig deutlich mehr Geduld. Das Verfahren hat sich geändert. Um Waidmanns Zuverlässigkeit zu prüfen, werden mehr Behörden abgefragt als bisher.
. (dne) Auf die Erteilung oder die Verlängerung eines Jagdscheins müssen Jägerinnen und Jäger länger warten als bisher. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam. Grund dafür sei das seit dem 31. Oktober bundesweit geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Nach Angaben der unteren Jagdbehörde des Kreises führen die Vorgaben zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten. So war die Prozedur bis Ende Oktober geregelt: Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der antragstellenden Person bearbeitet. Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden. So einfach und schnell geht es nun nicht mehr. Abgabestelle für die Anträge ist zwar nach wie vor die untere Jagdbehörde, diese muss nun aber die Waffenbehörde der Polizei einbinden. Alle vorgegebenen Informationen rund um die Zuverlässigkeit der Antragsteller werden ab sofort von dort eingeholt. Zudem kommen Zoll und Bundespolizei hinzu, die ab sofort ebenfalls abgefragt werden müssen. Neben den mit den Vorgaben des Gesetzes verbundenen Folgen für die Bearbeitungszeiten weist die Kreisverwaltung auf weitere Aspekte hin, die vor allem in der Anfangsphase zu weiteren Verzögerungen führen werden: Abgesehen davon, dass die Waffenbehörden und ihre Mitarbeiter sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern müssen, für die sie bisher nicht zuständig waren, sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden – Zollkriminalamt und Bundespolizei – für Abfragen technisch noch nicht eingebunden. Zum Umfang heißt es aus dem Kreishaus: Die Geltungsdauer von Jagdscheinen liegt zwischen einem und drei Jahren, jährlich sind erfahrungsgemäß 600 bis 700 Anträge zu bearbeiten. Verlängerungsanträge für das Jagdjahr 2025/2026 bittet die Jagdbehörde, frühestens ab dem 1. Januar zu stellen.