Stadt regelt Gebühren für die Ganztagsschule und Kitas
Für Gerechtigkeit sorgen weitere Gehaltsstaffeln und der Verzicht auf Beiträge für Geschwisterkinder.
Haan. Stolz präsentierte Bürgermeisterin Bettina Warnecke die neue Gebührenordnung für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsgrundschulen in Haan, hoffte sie doch, dass sie auch die größten Kritiker überzeugen würde. Seit die Gemeindeprüfanstalt Ende 2014 der Stadt Haan ins Hausaufgabenheft schrieb, die Kita-Gebühren neu zu ordnen, um Mehreinnahmen herauszukitzeln, war das Thema in der ständigen Diskussion.
Den aktuellen Entwurf nun lobte die SPD in der gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfe- und Bildungsausschuss als eine „noch nie so gerechte Beitragsstaffel“, und auch die anderen Fraktionen hatten wenig zu kritisieren.
Und so stimmte der Bildungsausschuss letztlich mit einer hauchdünnen Mehrheit von neun zu acht Stimmen bei der Offenen Ganztagsschule für eine Beitragsstaffel, bei der das zweite OGS-Kind und alle weiteren Geschwister beitragsfrei sind. Die Beiträge für das erste Kind werden indes leicht erhöht: Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu 25 000 Euro zahlen nichts, für Eltern bis zu 37 000 Euro bleibt es bei 55 Euro pro Monat. Dann aber steigt der Beitrag für Eltern mit bis zu 50 000 Euro Jahreseinkommen von 80 auf 85 Euro, bis zu 62 000 Euro von 100 auf 110 Euro, bis zu 75 000 Euro von 120 auf 140 Euro und bei 75 000 Euro und mehr auf 170 Euro. Diese Erhöhungen fangen den Verzicht auf die Beiträge für Geschwisterkinder auf, so dass für die Stadt keine Kosten, aber auch keine Mehreinnahmen entstehen.
Dann war der Jugendhilfeausschuss am Zug. Die Gebühren für Kindertagesstätten und -tagespflege fallen in seine Zuständigkeit. Er genehmigte den Vorschlag der Verwaltung, die Beiträge für geringere Einkommensgruppen zu senken, für höhere Einkommensgruppen ab 87 000 Euro jedoch weitere Staffeln einzuziehen. So zahlt ein Elternpaar der einkommensstärksten Gruppe (100 000 Euro und mehr) für ein unter zweijähriges Kind bei 45-stündiger Betreuung pro Woche 783 Euro im Monat — der höchste Beitrag, der künftig verlangt werden soll.