Hilden/Düsseldorf. Als sich zwei Freunde von Eva E. (33) am 19. August 2006 entschlossen, ihre Freundin als vermisst zu melden, war die Düsseldorferin bereits tot - brutal mit zigfachen Hammerschlägen auf den Kopf getötet. In einer Wohnung an der Benrather Straße 52 war die Frau in einer Blutlache gefunden worden. Die mutmaßlichen Täter: Mark P. (27) und Kevin S. (21). Seit gestern müssen sie sich vor der Schwurgerichtskammer des Düsseldorfer Landgerichts verantworten. Der Vorwurf lautet auf Raubmord.
Immer wieder mit dem Vorschlaghammer zugeschlagen
Die Vorgeschichte: Die Angeklagten sollen sich wenige Tage vor der Tat bei Eva E. auf eine Internet-Annonce hin gemeldet haben. Sie wollte ihren Rover MG Cabrio verkaufen. Mark P. soll mit Kevin S. die Düsseldorferin am Tatabend in seine Wohnung gelockt haben. Als sie erfuhr, dass der Mann kein Geld hatte, wollte sie gehen. Da soll der 27-Jährige mit dem Vorschlaghammer zugeschlagen haben, immer wieder. Anschließend hätten die beiden die völlig entstellte Leiche in Plastiksäcke gewickelt, heißt es in der Anklage. Die mutmaßlichen Mörder setzten sich in das Cabrio und fuhren nach Bremen. In einem Autohaus, wo sie den Wagen verkaufen wollten, wurden sie von der Polizei geschnappt. Mark P. gab die Tat sofort zu.
Mark P. erschien am Dienstag im feinsten Anzug
Zum Prozessauftakt erschien der junge Mann, der bei einer Düsseldorfer Bank angestellt war und kurz zuvor seinen Job verloren hatte, am Dienstag im feinsten Anzug. Nach wenigen Minuten war die Verhandlung wieder beendet: Der Anwalt von Kevin S. wandte sich gegen die Besetzung der Schwurgerichtskammer: "Sie wurde mir erst heute mitgeteilt", rügte er. Laut Strafprozessordnung muss die Besetzung eine Woche vor Prozessbeginn bekannt gegeben sein. Zuvor hatte sich der beisitzende Richter Martin Machalitza wegen Befangenheit selbst angezeigt: Er sei mit dem Opfer lose bekannt, man habe gemeinsam die Schule besucht und 1992 Abitur gemacht. Sein Antrag wurde abgelehnt: "Eine lose Bekanntschaft macht nicht befangen", so der Vorsitzende Richter Klaus Buhlmann. Staatsanwalt Andreas Stüve geht davon aus, dass es sich bei der Tat um einen "akribisch geplanten Mord" handelte. Denn die Männer sollen zuvor bereits zu anderen Frauen Kontakt aufgenommen haben. Diese sollen als Zeuginnen gehört werden. Für Stüve ist der Fall klar: "Die Mordmerkmale Habgier und Heimtücke sind erfüllt." Außerdem gelten die Angeklagten als voll schuldfähig. Ob die beiden Angaben machen wollen, ist noch unklar. Bei einer Verurteilung droht ihnen lebenslange Haft. Am 5. März geht der Prozess weiter.