Monheim: Andreas B. wieder vor Gericht
Der inzwischen 24-Jährige wurde gestern erneut verurteilt. Er muss wieder ins Gefängnis.
Monheim. Fahren ohne Führerschein und Körperverletzung - eine solche Anklagerhebung klingt im ersten Moment weniger spektakulär. Doch wenn der junge Mann auf der Anklagebank Chrash-Kid oder Brummi-Andi genannt wird, es sich um den Monheimer Andreas B. handelt, liegt der Fall anders. Die Besucherbank im Langenfelder Amtsgericht war am Freitag vollbesetzt.
Andreas B. hatte 2000 mit einem gestohlenen Lastwagen in den Niederlanden einen Polizisten überfahren. Der Familienvater war seinen Verletzungen erlegen. Während Andreas B. wegen der verschiedensten Delikte im Vollzug saß, hatte er einen Mithäftling vergewaltigt. Er war zu einer Haftstrafe von mehr als neun Jahren verurteilt worden. Damals wurde Andreas B. nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt, jetzt, wo er 24ahre alt ist, gilt er vor Gericht als Erwachsener.
Er macht tatsächlich einen etwas gereifteren Eindruck. Er ist Vater einer achtmonatigen Tochter. Die Mutter hat er vor zwei Tagen geheiratet, sie ist wieder schwanger. Seine Garderobe vor Gericht ist ganz in Schwarz gehalten.
Wegen Fahrens ohne Führerschein und gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn Richter Peter Strauß am Freitag zu einem Jahr und neuen Monaten - ohne Bewährung. "Sie hatten Ihre Chance, aber Sie haben sie nicht genutzt", so der Richter.
Andreas B. hatte zuletzt in der Bochumer Justizvollzugsanstalt gesessen. Wegen guter Führung war er vor drei Monaten entlassen worden.
Im Oktober und Dezember 2008 war er, als er auf Bewährung draußen war, dreimal in Hilden und Solingen beim Fahren ohne Führerschein, der ihm schon länger entzogen worden war, erwischt worden. "Das ist bei meinem Mandanten wie eine Sucht", sagte sein Kölner Anwalt. "Ich habe ihm schon so oft den Kopf gewaschen, dass er Autos stehen lässt."
Andreas B. hat Kfz-Mechaniker gelernt, mit hervorragendem Abschluss. Doch eine Arbeitsstelle hat er nicht. Die Arbeitgeber hätten wegen seiner vielen Vorstrafen Bedenken. Und ein Kfz-Mechaniker ohne Führerschein darf nach einer Reparatur nur auf dem Hof Probefahrten machen, erklärte der junge Familienvater. Doch jetzt könne es vielleicht mit einer Arbeitsstelle klappen.
"Ich habe mich wie ein 17-Jähriger benommen. Es tut mir alles sehr leid", sagte der 24-Jährige abschließend. Bei der Körperverletzung hatte es sich um Eifersucht gehandelt. Er habe dem vermeintlichen neuen Freund seiner Freundin eins auswischen wollen. Mit einem Warndreieck und einem Schraubenschlüssel habe er gemeinsam mit einem Bekannten auf den jungen Mann eingeschlagen und ihm Prellungen zugefügt.
"Mein Mandant hatte eine schwere Kindheit", so der Rechtsanwalt. Er war oft in Erziehungsheimen, Vollzugsanstalten, wo jeder Schritt bewacht und begleitet wird. In Freiheit kam er nicht zurecht."
"Andere haben auch eine schwere Kindheit gehabt, wurden aber nicht straffällig", konterte Richter Strauß. Die Staatsanwältin stellte in ihrem Plädoyer fest, dass eine Bewährungsstrafe nicht in Frage komme. Nach einer Bedenkpause schloss sich der Richter dem an. Ein Jahr und neun Monate muss Andreas B. ins Gefängnis. Frau und Töchterchen, um das er sich im Gerichtssaal rührend bemühte, sieht er dann einmal die Woche. Der Rechtsanwalt hat Berufung angekündigt.