Verkehr in Mettmann Kaum ist er da, gibt es Beschwerden über Bürgerbus

Mettmann · Er wird „Bus“ genannt, ist aber tatsächlich ein Auto. Deshalb gelten für den BüBu auch die Pkw-Regeln, etwa mit Anschnallpflicht. Und sind die acht Plätze des BüBu belegt, ist er voll – Stehplätze gibt es nicht.

Fahrer Michael Peters hat im Bürgerbus acht Plätze. Sind die belegt, ist der BüBu voll, denn Stehplätze sind hier nicht erlaubt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Seit Jahresbeginn ist der lang ersehnte Bürgerbus in Betrieb. „Die Zahlen entwickeln sich gut“, freut sich Bodo Nowodworski als Vorsitzender des BüBu-Vereins über die Resonanz. Was den einen freut, ärgert den anderen: Die ersten Fahrgäste beschweren sich, nicht mitfahren zu können. Das hat seinen Grund: er wird zwar „Bus“ genannt, ist aber straßenrechtlich ein Pkw – und entsprechend gelten die Pkw-Vorschriften. Das trifft beispielsweise auf Anschnallpflicht zu, die auf jedem der acht Plätze besteht.

Sie gilt mitfahrende Rollstuhlfahrer. „Wer Hilfe braucht, bekommt die vom Fahrer“, beschreibt der Vorsitzende die Unterstützung beim Ein- und Ausstieg und der vorschriftsmäßigen Befestigung des Rollstuhls. Kleinkinder werden in Kindersitzen, wovon zwei Varianten im BüBu vorgehalten werden, mitgenommen. Die Mitnahme von Hunden erfolgt in Absprache mit Fahrer und anderen Fahrgästen. Der Dackel sei sicher nie ein Problem, die Dänische Dogge könnte es sein, führt Bodo Nowodworski aus.

Die acht Sitzplätze sind zu „Spitzenzeiten – frühmorgens nimmt die Anzahl der Fahrgäste Richtung Mittag stark zu, nachmittags ist ein weiteres Hoch zu verzeichnen –“ schnell weg. „Und wenn der kleine Bus voll ist, ist er voll. Es gibt keine Stehplätze“ wie im ÖPNV, diese seien verboten. Ist bereits ein Kinderwagen an Bord, wird es platztechnisch schwer, einen Rollstuhl zu transportieren. Ähnliches gilt für sperriges Gepäck, mitgenommen werden kann immer nur, wofür es Platz gibt.

Klar wäre ein Gefährt mit mehr als acht Sitzen angesichts der Nachfrage schön. Dann wäre der BüBu aber nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein steuerbar, dann wäre eine andere Lizenz notwendig. Und dann könnten nicht mehr Ehrenamtler den BüBu nach einer entsprechenden Ausbildung nebst Fahrprüfung lenken, es würden andere Voraussetzungen für den Busführerschein gelten. Apropos Fahrer: „Wir versuchen weiter, Menschen als Fahrer unseres Bürgerbusses zu begeistern“, sagt Nowordworski.

„Wir beobachten und notieren, wie sich der Bürgerbus entwickelt“, sagt Bodo Nowodworski über das noch junge Verkehrsmittel. Regelmäßig nehmen sich die BüBussler Zeit, an Info-Ständen zu informieren, zuletzt am Marktsamstag. „Das ist immer eine gute Atmosphäre, in der viele Fragen geklärt werden können.“ Beispielsweise, warum keine der drei Kleeblattschleifen des BüBu zum Friedhof führt: „Weil hier zwei Linien der Rheinbahn verkehren.“

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