Bürgermeister räumt Fehler ein

„Sofortige Klärung“ forderten die Fraktionen in Sachen Stadthalle vom Bürgermeister. Der meldet sich nun aus dem Urlaub.

Mettmann. Die drängenden Fragen der Fraktionsvorsitzenden hat Bürgermeister Thomas Dinkelmann mit einer EMail aus dem Urlaub beantwortet. Durch einen Kommunikationsfehler innerhalb der Verwaltung sei der Eindruck entstanden, das Rheinische Amt für Denkmalpflege habe aus Eigeninitiative die Stadthalle denkmalrechtlich begutachtet. Er habe in der Runde der Fraktionsvorsitzenden nicht gewusst, dass es eine Anfrage der Stadtverwaltung an das Amt für Denkmalpflege gegeben hat. „Für meine irrtümliche Darstellung bitte ich um Entschuldigung“, schreibt Dinkelmann.

Thomas Dinkelmann, Bürgermeister

Der Reihe nach: Im Dezember 2015 fand ein Ortstermin der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Mettmann mit dem Amt für Denkmalpflege statt. Grund war laut Dinkelmann die „Überarbeitung der Denkmalbereichssatzung“. Bei dem Rundgang war der Mitarbeiterin des Amtes für Denkmalpflege die Stadthalle aufgefallen, die sie als interessant und im Sinne einer Denkmalwürdigkeit für überprüfungswürdig bezeichnete. „Es hätte somit früher oder später tatsächlich auf Initiative des Amtes für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche Begutachtung der Stadthalle gegeben“, erklärt Dinkelmann. Weil der Stadtrat jedoch beschlossen hat, mehrere Varianten von Sanierung bis hin zum Abbruch zu prüfen, wurde verwaltungsintern entschieden, das die unvermeidbare denkmalrechtliche Prüfung rechtzeitig vor den politischen Entscheidungen im Stadtrat erfolgen soll. Deshalb wurde das Amt für Denkmalpflege am 1. Februar von der Unteren Denkmalbehörde Mettmann per E-Mail um eine Einschätzung gebeten.

Die Untere Denkmalbehörde machte in diesem Schreiben deutlich, dass aus ihrer Sicht ein Denkmalwert zu verneinen ist. Am 23. März wurde die Stadthalle von den Denkmalpflegern besichtigt. „Das Ergebnis des daraufhin erstellten Gutachtens war jedoch für die Verwaltung ebenso überraschend wie sicher auch für die Ratsfraktionen“, schreibt Thomas Dinkelmann.

Die Klärung eines Denkmalwertes der Stadthalle müsse „unbedingt im Vorfeld einer politischen Entscheidung“ um die Zukunft der Stadthalle erfolgen. Grund: Drei der vier politischen Prüfaufträge sehen einen Abriss der Stadthalle vor und einen Neubau eines Kulturzentrums. Für die vierte Variante mit Sanierung und Weiterbetrieb der Stadthalle hätte der Denkmalschutz im Hinblick auf den Brandschutz sogar positive Aspekte „Ob die Denkmaleigenschaft der Stadthalle letztendlich eine Bürde oder Gunst sein wird, hängt von der anstehenden politischen Entscheidung ab“, so Dinkelmann.

Der Rat würde es Dinkelmann und dem Fachbereich zu Recht als Versäumnis vorhalten, wenn man die Politik in eine Abbruchvariante hineinlaufen ließen, ohne zuvor Klarheit über die Denkmalwürdigkeit geschaffen zu haben. Für diese Entscheidung müssten die Ratsvertreter alle relevanten Informationen bekommen und dazu zählt eben auch eine Antwort auf die Frage, ob ein Abriss möglicherweise gegen öffentliches Recht wie gegen das Denkmalrecht verstößt.