Erkrath: Bäume dürfen gefällt werden
Zum Thema Bürgervotum Max-Planck-Straße: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass mit dem Fällen der Platanen gegen keine Satzung verstoßen wird.
Erkrath. Politiker, die darauf gehofft hatten, sich heute auf der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses weit entfernt von juristischen Fakten über die Standfestigkeit von Bäumen auslassen zu können, dürften enttäuscht sein: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gesprochen.
Das Urteil in der Sache Bürgervotum Max-Planck-Straße gegen den Bürgermeister lautet: Die Plantanen an der Max-Planck-Straße dürfen gefällt werden. Damit wird nach Meinung von Vorsitzender Richterin Haderlein nicht gegen Erkraths Baumschutzsatzung verstoßen. Gegen diesen Beschluss kann der Vorsitzende des Bürgervotums, Helmut Vorholt, zwei Wochen lang Beschwerde einlegen - die Kosten des Verfahrens hat er zunächst auf jeden Fall zu tragen.
Sich heute im Ausschuss auf Antrag der SPD rechtfertigen zu müssen, scheint der Bürgermeister als leichte Aufgabe zu betrachten: "Bei einigen Mitgliedern des Hauptausschusses scheint noch Klärungsbedarf zu bestehen."
Eindeutig geregelt ist der Umgang mit allem, was unter die Kategorie Baum fällt, in einer Satzung zu deren Schutz. "Darin ist eindeutig geregelt, dass Straßenbäume von der Baumschutzsatzung ausgenommen sind", sagte Peter Heffungs, als Leiter des Tiefbauamts für die Satzung zuständig, gestern.
Nachfragen von Bürgern, die von der Satzung befreit werden wollen, beziehen sich daher fast ausschließlich auf Bäume, die in der Erde privater Grundstücke wurzeln. "Wir sehen es dann als unsere Aufgabe an, die Bürger zu beraten", so Heffungs. Manchmal genüge ein wenig Pflege, um den vermeintlich kranken Baum zu retten.