Erkrath: Im Prozess Bürgerhaus denkt die Verteidigung über eine Rücknahme der Berufung nach

Die Verdächtige schieben sich weiter gegenseitig die Schuld zu.

Erkrath. Nach dem gestrigen ersten Verhandlungstag im Berufungsprozess um den Brand im Bürgerhaus vor dem Landgericht Wuppertal sagt Peter Knitsch, der Anwalt eines der beiden Angeklagten, die Rücknahme der Berufung sei ein Thema. "Ich denke darüber nach."

Der Grund dafür dürfte in der Person des Richters liegen, der in Justizkreisen als Mann bekannt ist, der wenig Spaß versteht. Auch wenn er die beiden Angeklagten nicht zu einer höheren Strafe als der verurteilen kann, die vom Amtsgericht Mettmann im ersten Prozess verhängt wurde, hat er sehr wohl die Möglichkeit, den beiden Angeklagten Unwohlsein zu bereiten: In erster Instanz wurden sie wegen einfacher Brandstiftung zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Daraus könnte der Richter jetzt eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung machen.

Wenn Knitsch und sein Mettmanner Kollege die Berufung trotzdem durchziehen, werden am kommenden Mittwoch die Plädoyers gehalten. Weil gestern Überraschungen ausblieben, wurde die Beweisaufnahme bereits abgeschlossen.

Die Angeklagten blieben bei ihren Aussagen und beschuldigten den jeweils anderen, das Feuer im Bürgerhaus gelegt zu haben.