Hochdahl: Richter muss Widerspruch um das Feuer im Bürgerhaus lösen

Prozess: Am Freitag beginnt das Berufungsverfahren gegen die beiden Jugendlichen, die das Feuer im Bürgerhaus gelegt haben sollen.

Hochdahl. Am 19. Dezember 2007 schloss sich die Zellentür in der Jugendvollzugsanstalt Köln für unbestimmte Zeit hinter Ming (Namen von der Redaktion geändert). An diesem Mittwoch hatte das Amtsgericht Mettmann den mittlerweile 17-Jährigen schuldig gesprochen, in der Nacht vom 28.auf den 29. Juli vorigen Jahres, zusammen mit einem Kumpel aus Mettmann, im Bürgerhaus Hochdahl ein Feuer gelegt zu haben. Der Sachschaden: rund eine Million Euro. Das Urteil: drei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung.

Ein Strafmaß, mit dem Knitsch und der Verteidiger des zweiten Täters nicht einverstanden sind. Sie legten Berufung ein. Ab kommenden Freitag, den 13. Juli, wird der Fall daher vor dem Landgericht Wuppertal erneut verhandelt.

Wer aber ist dieser 17-Jährige aus Hochdahl überhaupt, dem da schwere Brandstiftung vorgeworfen wird? Darüber sprach die WZ mit seinem Verteidiger, dem Erkrather Rechtsanwalt Peter Knitsch.

Der schildert Ming als Jugendlichen aus einem Umfeld, das gemeinhin mit "schwierige Verhältnisse" höchst ungenügend beschrieben wird. Konkret wuchs Ming, ein Zuwanderer mit vietnamesischen Wurzeln, ohne Vater bei der Mutter und mit mehreren Geschwistern auf.

Die Schule verließ er ohne Abschluss, "war aber dabei, den Hauptschulabschluss nachzuholhen", wie Knitsch sagt.

Dieses Vorhaben liegt zurzeit auf Eis, denn während seiner U-Haft in der Domstadt kann Ming die Möglichkeit, auch im Strafvollzug einen Abschluss nachzuholen, nicht wahrnehmen. "Die U-Haft dauert an, weil nach Meinung des Richters Fluchtgefahr besteht", so Knitsch.

Beim Berufungsprozess setzt Knitsch auf Aristoteles und dessen Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten"). Knitsch: "Mein Mandat sagt, nicht er, sondern der andere habe das Feuer gelegt." Weil der wiederum Ming der Tat bezichtigt, sei der wahre Täte nicht zweifelsfrei zu überführen. Knitsch setzt daher auf Freispruch für den Vorwurf der Brandstiftung.

Lediglich für den Einbruch in den Kindertreff, der der Brandstiftung vorausgegangen war, seien bei die beiden Jugendlichen zu verurteilen. "Das führt in der ersten Runde maximal zu einer Strafe auf Bewährung." Ming ist nicht vorbestraft. Bei dem Einbruch hatten die beiden Jugendlichen, der in der Julinacht betrunken waren, die Sterne des Sports, Auszeichnungen des TSV Hochdahl, und Snacks mitgehen lassen.