Haan: Reklame ärgert Empfänger

Gegen unerwünschte Werbung kann man sich wehren.

Haan. Ernst-Jürgen Lindner wohnt in der Adolf-Clarenbach-Straße 12 und ärgert sich immer wieder über kostenlose Zeitschriften, Reklame und Werbezettel zwischen seiner Post. "Die Briefkästen unseres Hauses sind mit Aufklebern gekennzeichnet, die solche Einwürfe verhindern sollen", sagt er. Doch diese Hinweise haben nicht den erhofften Erfolg. Immer wieder erhält er Zustellungen, die er gar nicht haben will.

"Herr Lindner gehört zu den so genannten Werbeverweigerern", sagt Achim Gahr, Sprecher der Deutschen Post AG und fügt hinzu, dass die von dem Haaner angebrachten Hinweise eigentlich schon einen gewissen Erfolg erzielen müssten. Allerdings würden diese aufgeklebten Hinweise nur unadressierte Werbesendungen von den Briefkästen fernhalten.

"Das gilt nicht für die teiladressierten Werbesendungen", sagt Gahr und meint damit auch Werbesendungen, die die Post verschickt. Auf ihnen steht dann zum Beispiel die Anschrift "An die Bewohner des Hauses Adolf-Clarenbach-Straße 12" - sie dürfen dort eingeworfen werden, auch wenn ein entsprechender Hinweis um das Gegenteil bittet. Gahr: "Bei diesen Sendungen gilt der Aufdruck des Empfängers nicht mehr."

Aber es gibt noch eine Möglichkeit, unerwünschte Post zu verhindern: ein Eintrag in die so genannte Robinson-Liste. "Dort kann man sich eintragen lassen. Die Daten werden regelmäßig mit den Adressenlisten professioneller Vermarkter abgeglichen. Wer auf der Robinson-Liste steht, wird aus der Datenbank der Werber gestrichen", so Gahr.

Und wenn die Preisliste vom Pizza-Mann trotzdem immer wieder im Briefkasten landet? In diesem Fall empfiehlt Gahr einen persönlichen Anruf bei der Pizzeria.