Schule im Kreis Mettmann Städte und das Land ringen um Finanzierung des Ganztags
Kreis Mettmann · In den Sommerferien – eigentlich Standardzeit für Schulsanierungen und Reparaturen aller Art – läuft diesmal alles etwas anders. Auf der Tagesordnung steht ein weit in die Zukunft weisendes Thema, das (außer den Schulen) Schulplaner wie Immobilienfachleute und nicht zuletzt die Kämmereien umtreibt: der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Schulen vom Schuljahr 2026 an.
Die Kommunen müssen Millionenbeträge investieren, um dem Rechtsanspruch der Eltern nachkommen zu können.
Wie dick die Fragezeichen hinter dem zeitlichen wie organisatorischen Vorlauf sind, geht aus einem mittlerweile dreiteiligen Vorgang hervor, den die Bürgermeister des Kreises Mettmann (Ausnahme Monheim) in Gang gebracht haben.
1. Akt: Der Brandbrief
Das Schreiben an die Bundes- und Landtagsabgeordneten im Kreis Mettmann ist drei Seiten lang. Und bereits im ersten Satz ist von „Schwierigkeiten bei der Umsetzung“ die Rede. Zumal die Städte „heterogen aufgestellt“ seien. Einhellig wird jedoch auf die hohe Bedeutung einer dauerhaften Finanzierungs- und Planungssicherheit für Kommunen sowie für die Fachkräftesicherung im OGS-Bereich zur Umsetzung des Rechtsanspruches hingewiesen.
Das Kernproblem: Offenbar herrscht flächendeckend Unklarheit über Rahmenbedingungen für Zeitplan und Finanzierung. „Die Schulträger wären angesichts des Zeitdrucks gezwungen, schon zu investieren, ohne dass der Rechtsanspruch abschließend gesetzlich normiert ist. Dies könnte sich als schwierig bei der Fördermittelverwendung erweisen.“ Heißt: Die Kommunen fürchten, am Ende des Tages auf Kosten sitzen zu bleiben. Gefordert sei aber, dass die „durch den Rechtsanspruch ausgelösten zusätzlichen Kosten vollständig von Bund und Land getragen“ würden. Die Bürgermeister werben für einen Schulterschluss zwischen Land und Kommunen.
2. Akt: Die kleine Anfrage
Die SPD-Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt (Nordkreis Mettmann) reagiert auf den „Hilferuf aus dem Kreis Mettmann“ mit einer kleinen Anfrage im Landtag, bestehend aus fünf Themen: Dauerhafte Finanzierung, Fachkräfteversorgung, Rechtsgrundlagen („Ausführungserlass“), Zeitplan und Prognosen für den Platzbedarf.
3. Akt: Antworten aus Düsseldorf
„In Nordrhein-Westfalen obliegt die konkrete Ausgestaltung und damit auch der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsplätze den Kommunen. Alle von den Schulträgern beantragten Plätze wurden bislang vom Land genehmigt“, heißt es in der Antwort der Landesregierung.
Grundsätzlich könne mit einem Mehrbedarf an reinen Ganztagsplätzen gerechnet werden. Zur Frage nach landesweiten Regelungen in Sachen Raum- und Fachkräftebedarf, Finanzierungssicherheit und Qualitätsstandards heißt es: „Die Landesregierung führt seit Monaten einen breit angelegten Dialogprozess mit den zentralen Partnern des Ganztags, der auch Fragen möglicher Regelungsbedarfe zur Sicherung des aufwachsenden Rechtsanspruches ab 2026 beinhaltet. Diese Hinweise fließen in die Planungen der Landesregierung ein.“
Und noch eine Aussage der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Verfahren: „Den Ergebnissen der Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und mit den Kooperationspartnern sollte nicht vorgegriffen werden.“ So klingt das intensive Werben um Geduld.