Unfalltod eines 17-jährigen Metzkauseners: Staatsanwalt stellt Verfahren ein
Laut eines Gutachtens fuhr der Taxifahrer nicht zu schnell, als ihm Anton im November auf der Talstraße vor sein Auto lief. Anton trug seine Brille nicht, obwohl er kurzsichtig war.
<strong>Mettmann/Wuppertal. Ganz Mettmann war geschockt. In der Nacht vom 18. auf dem 19. November 2006, gegen 0.30 Uhr, überfuhr ein 33-jähriger Taxifahrer auf der Talstraße einen 17-jährigen Metzkausener. Anton, so der Vorname des Jungen, wurde so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb. Zeugen sagten damals aus, das Taxi sei zu schnell gefahren. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal nahm die Ermittlungen auf - und stellte jetzt das Verfahren ein. "Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine Schuld meines Mandanten an diesem Unfall", sagte Olaf Schröder, Anwalt des Taxifahrers, gegenüber der WZ.
Das Unfallopfer war kurzsichtig und trug seine Brille nicht
Diese Aussage stützt Schröder vor allem auf ein Dekra-Gutachten. Dieses bescheinigt dem Taxifahrer, zum Unfall-Zeitpunkt zwischen 46 und 55 Stundenkilometer schnell gefahren zu sein - also vorschriftsmäßig. Laut den Ermittlungsergebnissen sei der Unfall vielmehr eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen: "Es war ein schreckliches Unglück, wie es jedem hätte passieren können", sagt Schröder.
Das Taxi hatte den 17-jährigen Anton in der Unfallnacht erfasst, als er an einer ausgeschalteten Fußgängerampel über die Talstraße gelaufen war, um auf der anderen Straßenseite seinen Bus zu erreichen, der ihn nach Hause nach Metzkausen bringen sollte. Dabei war er komplett dunkel gekleidet und somit in der Nacht nur sehr schwer für den 33-Jährigen zu erkennen, der mit seinem Taxi von der Bahnstraße her kam. Zudem war Anton kurzsichtig - trug aber zum Unfallzeitpunkt seine Brille nicht.
"Die Zeugen, die meinen Mandanten belastet haben, waren ausschließlich so genannte Knallzeugen", sagt Olaf Schröder. Das heißt, den eigentlichen Unfall haben sie nicht beobachtet, sondern erst nach dem Aufprall des 17-Jährigen auf das Taxi hingesehen. Von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wird bestätigt, dass dem Ermittlungsverfahren damit der Boden entzogen ist.
Hergang Anton hatte sich in der Nacht des 19. November 2006 vor einem Kiosk im Allba-Haus aufgehalten und war dann über die Talstraße gelaufen, um seinen Bus zu erreichen. Er wurde vom Taxi frontal erfasst und durch die Luft geschleudert. Am Unfallort erlag er seinen Kopfverletzungen.
Keine Zeugen Die Polizei fand keine direkten Unfallzeugen - selbst zwei Fahrgäste im Taxi hatten nichts gesehen, weil sie in ein Gespräch vertieft waren, aus dem sie erst der Aufprall riss.