Wülfrather beklagt Wegfall von Behinderten-Parkplätzen an der Poststraße
Der 78-jährige Karl Padurschel fordert, dass die beiden Stellflächen erhalten bleiben.
Mettmann/Wülfrath. Mit dem Umbau der Mettmanner Innenstadt und einer geänderten Verkehrsführung fallen Behindertenparkplätze weg. Für den Wülfrather Karl Padurschel hat das unliebsame Folgen. Er fahre regelmäßig nach Mettmann ins Zentrum und sei wegen seiner schweren Gehbehinderung darauf angewiesen, in dem Bereich zu parken, sagt der 78-Jährige. Konkret geht es um die Poststraße. Über die Straße müssen jetzt die Gelenkbusse zum Jubi und weiter in Richtung Wülfrath fahren. Die langen Fahrzeuge brauchen zum Schwenken die Fläche der Behindertenparkplätze. „Sie können sonst nicht um die Kurve in die Johannes-Flintrop-Straße zum Jubiläumsplatz.“
Padurschel hat dafür Verständnis. Warum mussten aber beide Behindertenparkplätze im unteren Bereich der Poststraße dafür wegfallen? — Einer hätte vielleicht auch gereicht?, fragt er. Vielmehr hätte Mettmann zumindest einen der regulären Parkplätze gleich angrenzend auf der Poststraßen-Seite ersatzweise als Behindertenparkplatz ausweisen müssen. Karl Padurschel vermutet, dass es Mettmann ums Geld für die Stadtkasse geht: „Behindertenparkplätze bringen keine Einnahmen, die gebührenpflichtigen sehr wohl.“ Der 78-Jährige empfindet das „als Diskriminierung von Behinderten“.
„Im Freien kann ich mich ohne Rollator nicht bewegen“, sagt er. „Der Wegfall des Behindertenparkplatzes an der unteren Poststraße ist für mich eine Beeinträchtigung meiner Lebensqualität.“
Karl Padurschel
Das hat er der Kreisstadt geschildert und das Schreiben auch zur Kenntnis an Bürgermeister Thomas Dinkelmann geschickt. Der Widerspruch bezog sich auf eine gelbe Knöllchen-Karte, die Mitte Juni unter dem Scheibenwischer seines Autos hing. Kurz nach 9 Uhr stellte er an diesem Tag den Wagen auf den Behindertenparkplatz an der Poststraße. „Mir geht es nicht um die 25 Euro fürs Knöllchen.“ Der 78-Jährige bittet die Stadt Mettmann vielmehr, seinen Vorschlag zu prüfen — im Sinne der Behinderten.
Unterdessen hat die Stadt die Angelegenheit geprüft. „Für die Zeit der Baustelle ist es nicht geplant, auf der unteren Poststraße einen Behindertenparkplatz einzurichten. Denn ein solcher Platz sollte eine Breite von 3,50 Meter haben.“ Dies sei nach Auffassung Mettmanns zurzeit nicht möglich, weil ansonsten die Rheinbahnbusse Probleme hätten, an dem Stellplatz vorbeizufahren, wenn dort ein Auto parke, teilt Stadtsprecher Thomas Lekies mit. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass es im oberen Bereich „vor dem Haus Poststraße 20 nach wie vor einen Behindertenparkplatz gibt, der auch während der Baumaßnahme in der Innenstadt zur Verfügung steht“.
Die Breite des Behindertenparkplatzes an der Poststraße ist für Karl Padurschel indes kein Argument: „Alle Parkplätze haben dort die gleiche Breite.“ Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.