Zahlreiche Mängel in Altenheimen

Die Heimaufsicht hat die Altenheime im Kreis untersucht. Gefunden wurden Mitarbeiter mit Vorstrafen und Fehler bei der Versorgungen.

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Mettmann. Ohne jede Aussprache wurde im Ausschuss für Gesundheit des Kreises der Bericht der Heimaufsicht zur Kenntnis genommen. Was steht drin? Was gibt es für Mängel in Altenheimen? Ein Ergebnis ist seit Jahren immer das gleiche: Durch den Mangel an Fachkräften oder kurzfristigen Ausfall von Mitarbeitern werden die Arbeitsbedingungen in den Heimen immer schwieriger. Häufig gelingt es nur schwer, Personal zu gewinnen.

Welche Mängel hat die Heimaufsicht festgestellt?

Personal: Aus so wörtlich „Unkenntnis der Rechtslage“ haben einige Heime im Kreis bei der Auswahl ihrer neuen Mitarbeiter nicht genau hingeschaut. Offenbar haben sie bei der Einstellung auf die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verzichtet oder nicht alle fünf Jahre ein Führungszeugnis angefordert. Nachdem die Heimaufsicht die Betreiber der Altenheime darauf aufmerksam machte, kamen erstaunliche Dinge an die Öffentlichkeit. Die im Führungszeugnis einiger Mitarbeiter eingetragenen Delikte reichen von Betrug (Schwarzfahren) über Einbruchdiebstahl, Körperverletzung bis hin zu schweren Betäubungsmittel-Verstößen mit mehrjährigen Haftstrafen. In acht Fällen wird ein Beschäftigungsverbot geprüft. In einem Fall wurde mit der Bezirksregierung geklärt, ob ein Ausbildungsverhältnis fortgeführt werden kann.

Pflege: Neben Fehlern in den Dokumentationen wurden von der Heimaufsicht in einigen Fällen Mängel in der Medikamentenversorgung festgestellt. So wurde bei begrenzt haltbaren Präparaten das Öffnungsdatum nicht notiert, wodurch die Verwendbarkeit nicht mehr nachvollziehbar war. Ebenso fanden die Prüfer abgelaufene Medikamente in den Vorratsbehältern der Bewohner. Schwerwiegender war in einem Fall, dass in der Einrichtung mehrfach abgelaufenes Insulin vergeben wurde. Dieser Mangel zog eine ordnungsbehördliche Maßnahme nach sich.

Wie viele Menschen leben in Heimen? In den zehn Städten des Kreises Mettmann gibt es 5179 Plätze in insgesamt 51 stationären Altenhilfeeinrichtungen. Darin enthalten sind 365 stationäre Kurzzeitpflegeplätze. Die meisten Altenheime gibt es in Ratingen und Velbert (jeweils 9). In diesen 18 Heimen leben fast 2000 Bewohner. In den übrigen acht Städten sind es zwischen drei und fünf Altenheime pro Stadt, die Bewohnerzahlen liegen zwischen 230 und 549.

Was ist die Aufgabe der Heimaufsicht? Die Kernaufgabe der Heimaufsicht ist es, den Schutz und die Sicherheit der Menschen in Einrichtungen zu gewährleisten und durch Überwachung frühzeitig Mängel zu erkennen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Kooperation mit den Einrichtungen. Durch Beratungen und Erarbeiten von Lösungen soll die Qualität der Pflege, der Betreuung und der Versorgung verbessert werden. Dabei ist es wichtig, frühzeitig über Probleme und Mängel Kenntnis zu erlangen, um den Dialog zwischen Behörde, Einrichtung, Träger und Angehörigen sowie den Bewohner in Gang zu setzten.

Was wird noch geprüft? Besondere Aufmerksamkeit wird dem Umgang mit den gesundheitsrelevanten Themen der Pflege und Betreuung gewidmet. Dazu gehören Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung, Maßnahmen zur Sturzprophylaxe, Dekubitusprophylaxe/Lagerung, Medikamentenaufbewahrung und -versorgung sowie der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (Bettgitter, Bauchgurt und Ähnliches). Auch der sozialen Teilhabe der Bewohner, der Mitbestimmung sowie Mitwirkung der Bewohner wird Aufmerksamkeit gewidmet.

Wo kann ich nachsehen? Wer wissen möchte, welches Heim wie abgeschnitten hat — die Ergebnisse für jedes Altenheim sind öffentlich und einsehbar.

www.kreis-mettmann.de