Rathausneubau wird der BU zu teuer
Die Bürger Union will die Gewerke einzeln ausschreiben lassen und lehnt einen Generalunternehmer ab.
Ratingen. Wann ist das neue Rathaus fertig? Und wer baut es überhaupt? Zwei Fragen, die zurzeit sehr viel Raum für Spekulationen geben. Fest steht: Die Bürger Union (BU) will die Vergabe an einen Generalunternehmer stoppen. Grund: Man befürchtet deutliche Mehrkosten, bei den veranschlagten 28,8 Millionen Euro werde es sicherlich nicht bleiben, so die BU-Fraktionsspitzen Alexander von der Groeben und Angela Diehl. Mittlerweide stehen rund 33 Millionen Euro im Raum. Das sorgt für Gesprächsstoff.
Horst Becker, der frühere FDP-Fraktionschef, hat in einem Leserbrief unlängst betont: „Wir haben damals bereits große Bedenken angemeldet, die leider mit träumerischen Gegenargumenten der Verwaltung und von den großen Fraktionen im Rat zurückgewiesen wurden. Die FDP Ratingen hatte seinerzeit eine totale Sanierung, mit neuer Fassade und Energieversorgung, einschließlich der bestehenden Brandschutzvorschriften und vergrößerter Tiefgarage für 18 bis 21 Millionen Euro ermittelt.“
Es sei zu befürchten, dass die endgültige Fertigstellung weitaus mehr als die bisher angegebene Summe kosten werde. „Schade, dass der Steuerzahler die tatsächliche Entwicklung ratenweise erfährt. Es entsteht zumindest der Eindruck, dass der Bürger auf eine weitere negative Kostenentwicklung vorbereitet werden soll“, vermutet Becker.
Auch die BU ist sehr skeptisch„Die von unserer Fraktion stets geäußerte Kritik gegen die Vergabeausschreibung an einen Generalunternehmer hat sich leider bestätigt“, heißt es in einem Schreiben. „Wir meinen, dass wir, wenn wir unsere Aufgabe, verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umzugehen, ernst nehmen, hier die Reißleine ziehen müssen.“
Das Rechtsamt hatte auf BU-Anfrage dazu ausgeführt, dass dies durchaus möglich sei. Die BU betont: „Da die Angebote nicht nur um zehn Prozent, sondern sogar um 20 Prozent die Kostenberechnung übersteigen, liegt nach der eigenen Rechtsauffassung der Verwaltung ein Aufhebungsgrund vor, es sei denn, die Kosten könnten durch Einschränkung des Leistungsspektrums noch sinnvoll reduziert werden.“ Pesch hält den Vorstoß der BU für verfrüht, es fehle noch eine „fundierte Angebotsauswertung“. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht klar, mit welchen Ergebnissen die Angebote eingeordnet werden können. Die Möglichkeit, die Vergabe an einen GU aufzuheben, müsste zudem „fundiert rechtlich begutachtet werden“, fügt der Jurist und Diplom-Kaufmann an. Zudem müsste eine Analyse der Marktsituation für den Alternativfall von Einzelgewerksvergaben vorgenommen werden. Klaus-Konrad Pesch schließt in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen sowie verzögerungsbedingte Mehrkosten (zum Beispiel für Büromieten) nicht aus. Noch in diesem Jahr muss man entscheiden, wie es mit dem Rathaus-Bau weitergeht.