Bauvorhaben Hölenderweg: Ende der Eskalation

Neben dem „Kessel am Pött“ sollen drei Häuser entstehen.

<strong>Eggerscheidt. Es ist eine schwere Geburt - und sie ist immer noch nicht ganz vollbracht, doch die schlimmsten Wehen sind überstanden und das Kind ist schon zu sehen: Das Eckgrundstück neben der Gaststätte "Kessel am Pött" ist nach jahrelangem Tauziehen endlich so weit überplant, dass mit dem Bau begonnen werden kann. Lange sah es so aus, als käme es zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Grundstückseigner deswegen zum Rechtsstreit.

Immer wieder legte der neue Entwürfe seines Architekten vor, immer wieder war die Verwaltung nicht einverstanden. Hauptkritikpunkte: Die drei alten Laubbäume - zwei Kastanien und eine Linde - am Hölenderweg hätten ganz oder teilweise weichen müssen, außerdem blieb der Saal der Gaststätte bei einigen der Entwürfe nicht unangetastet. Doch der gilt als "erhaltenswert", genauso wie die Bäume.

Nun haben sich beide Seiten auf einen Kompromiss verständigt, der nach einem Feinschliff und einem letzten Lauf durch die politischen Gremien tragfähig scheint: Geplant sind drei frei stehende Einfamilienhäuser mit jeweils fünfeckigem Grundriss, die so zueinander angeordnet sind, dass in ihrer Mitte eine Art "Dorfplatz" entsteht.

Damit die Baumwurzeln der alten Kastanien nicht durch die zwingend erforderlichen Parkplätze belastet werden, soll der Bauherr zusätzliche Parkfläche an der Straße "Am Kesselsströttchen" schaffen, der auch öffentlich genutzt werden darf. Das soll auch dem Ortskern zugute kommen. Auch zwischen den Bäumen sollen Parkplätze entstehen, aber in ausreichendem Abstand zu den Stämmen.

Damit scheint eine Auseinandersetzung ein Ende zu finden, die vor zwei Jahren ihren Anfang nahm, als bei der Verwaltung ein Bauantrag für das Gelände einging, der vier Wohngebäude unmittelbar neben der alten Gaststätte vorsah, die als Baudenkmal eingestuft ist.

Inzwischen haben sich die Wogen gelegt: Die Verwaltung stellt in Aussicht, die Bauleitplanung zügig abzuschließen, der Eigner hat angekündigt, nicht weiter vor dem Verwaltungsgericht klagen zu wollen.