Einzelhandelskonzept Wülfrath: „Wareplatz wird seiner Standort-Bedeutung nicht gerecht“
Der Ausschuss berät das Gutachten am Dienstag öffentlich.
15.02.2008
, 00:00 Uhr
Wülfrath. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, das der Stadtplanungsausschuss am Dienstag, 19. Februar, (17 Uhr, großer Rathaus-Saal) berät, ist rechtlich bindend wie ein Flächennutzungsplan. In dem von einem Planungs- und Stadtforschungsbüro erstellten Gutachten wird unter anderem festgestellt, dass neben dem Einzelhandel "insbesondere die Gastronomie wichtiger Besuchsgrund" der Innenstadt ist. Gastronomie erhöhe die Passantenfrequenz.
In diesem Zusammenhang, so die externen Experten, "kommt dem Wareplatz als einzigem größeren Platz in der Innenstadt besondere Bedeutung zu". Ihre Kritik: Die aktuelle Außendarstellung werde der Bedeutung des Standorts nicht gerecht.