Hösel: Spielraum beim Lärmschutz
Sportplatz Neuhaus: Die Verwaltung sieht auch höhere Werte für gerechtfertigt, will aber vorsichtshalber eine Schutzwand einplanen.
Hösel. Die große Aufregung um die Sanierung des Sportplatzes Neuhaus hat sich gelegt. Den überregionalen Medien sind Details, ob und wie dort saniert wird, jetzt keine Sendeminute oder Zeile mehr wert. Das Schreckgespenst einer riesigen Lärmschutzwand an dem Sportplatz hatte dagegen die Fernsehteams in Scharen nach Hösel getrieben. Nachdem die FDP-Fraktion in dem Lärmschutzgutachten einige Ungereimtheiten und Unschärfen aufgezeigt und sich auch verschiedentlich Anwohner geäußert hatten, legt die Verwaltung rechtzeitig zur morgigen Hauptausschusssitzung eine Ergänzungsvorlage vor. Grundtenor: Von dem bisherigen strikten Kurs ("Sanierung unbedingt nur mit Lärmschutz") könnte unter Umständen in gewisser Weise abgewichen werden.
So räumt man in der Verwaltung inzwischen ein, dass die Lärmrichtwerte für ein reines Wohngebiet zwar einschlägig seien, verschiedene Aspekte aber eine Abweichung ermöglichen würden. Außerdem seien Richtwerte "nicht in gleichem Maße unverbrüchlich verbindlich wie Grenzwerte", es gebe also Ermessenspielräume.
Irgendeine Trickserei komme für die Verwaltung aber nicht in Betracht. So könnte ja ein Schlaumeier vorschlagen, das im Bebauungsplan jetzt festgelegte "reine" Wohngebiet in ein "allgemeines" umzuwandeln - das aber tatsächlich nicht gegeben ist. Diese Umwandlung wäre allerdings als reiner "Etikettenschwindel" verboten.
Die Verwaltung kommt aber inzwischen "trotz vorsichtiger Ausübung des bestehenden Ermessensspielraums" zu dem Ergebnis, dass ein höherer Grenzwert "auf jeden Fall" gerechtfertigt wäre. Als "rechtssicher" gelten demnach bestimmte Szenarien, bei denen Spielzeit und Zuschauerzahl definiert wären (siehe Kasten). Abweichungen davon hätten das Risiko, dass Anwohner über Einwendungen dann Lärmschutz durchsetzen könnten. Das Risiko ließe sich mindern, wenn die betroffenen Anwohner von vornherein den Sportplatz und dessen Nutzung tolerieren (wie seit Jahrzehnten der Fall) und auf Lärmschutzmaßnahmen "einvernehmlich verzichten".
Überdies weist die Verwaltung darauf hin, dass auch ohne aktiven Lärmschutz der Sportplatz eingezäunt werden muss. Bereits jetzt schützt ein zwei Meter hoher Stahlgitterzaun samt Hecke den Platz vor unbefugtem Betreten. Ein solcher Zaun dürfte sich faktisch von einer drei Meter hohen begründeten Lärmschutzwand kaum unterscheiden. Eine "erdrückende Wirkung", wie von den Anwohnern befürchtet, wäre "eindeutig auszuschließen".