Vorsitzender Richter von Bargen entschied, sie zur Sitzung am 2. März zwangsweise vorführen zu lassen. Erscheint sie dann erneut nicht, droht ihr ein Bußgeld.
Ein Bekannter des Opfers gab an, sich an die Ereignisse in der Nacht des 14. April 2010 kaum erinnern zu können.
Der Zeuge sagte auf Nachfrage, ihm sei nicht gedroht worden, damit er vor Gericht nicht aussage. Der Bruder des Verstorbenen, der als Nebenkläger auftritt, hatte bei seiner Vernehmung hingegen behauptet, die Familie eines der drei Angeklagten würde die Zeugen bedrohen. Von welchen Zeugen er dies wisse oder vermute, sagte er allerdings nicht.